Debatte zum Widerrufsrecht

JETZT WIRD’S KOMPLIZIERT

Gebannt verfolge ich die Debatte zum Widerrufsrecht im Livestream aus dem Parlament. Irgendwie werde ich nach der Reduktion auf das Thema Telefonverkauf den Eindruck nicht los, dass man jetzt etwas kompliziert regelt, was einfach zu regeln gewesen wäre.

Die gesamten Entwürfe haben leider von Anfang an darauf aufgebaut, ein Widerrufsrecht für den gesamten Fernabsatz – insbesondere den Online-Handel zu schaffen, eine Alternative wurde gar nie diskutiert. Das war von Anfang an ein riskantes Manöver des EJPD, nun manifestieren sich die Konsequenzen: Es wird nun über Ausnahmen im Telefonverkauf debattiert, welche für den Online-Handel vorgesehen waren.

Nochmals meine Meinung dazu: Den bestehenden Gesetzesartikel nehmen, den Begriff Haustürgeschäft mit dem Wort Sprachtelefonie (oder ähnlich) ergänzen und fertig ist das Gesetz im Sinne des Initianten.

Nachtrag: Das Dossier geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Ständerat (zuerst SR Rechtskommission). Wir würden hier beliebt machen, sich die Experten einmal anzuhören und sich grundsätzliche Gedanken zur Vorlage zu machen. Ein für alle mal: Telefonverkauf hat nichts mit Online-Handel zu tun und wenn man einen Anruf über Skype (welcher Telefonverkäufer macht das überhaupt?) mit Internethandel gleich setzt, dann fehlen mir immer noch die Worte….

Nachtrag II: Hier geht es zu den Wortprotokollen im Rat.

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