Bund und Kantone sorgen beide gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a der Bundesverfassung, BV).

Für die Berufsbildung besitzt der Bund eine umfassende Regelungskompetenz. Die Umsetzung der im Berufsbildungsbereich anstehenden Aufgaben erfolgt gemeinsam mit den Kantonen und der Wirtschaft, für welche die sogenannten Organisationen der Arbeitswelt (OdA) die Bildungsinhalte definieren und Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Rund 70 Prozent der Jugendlichen der Schweiz wählen eine berufsorientierte nachobligatorische Ausbildung, vornehmlich eine betrieblich basierte (duale) Lehre. Bei den allgemeinbildenden Mittelschulen liegt die Rechtsetzungskompetenz primär bei den Kantonen. Eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen regelt die Anerkennung der Maturitätszeugnisse.

Im Tertiärbereich engagieren sich sowohl der Bund als auch die Kantone als Träger, bei der Rechtsetzung und Finanzierung und bei der Steuerung und Aufsicht. Die Kompetenzverteilung im Hochschulbereich wird durch Artikel 63a BV vorgegeben: Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung. Beide gewähren den Hochschulen ein hohes Mass an Autonomie. Die Kompetenzen in der höheren Berufsbildung gründen auf Artikel 63 BV und liegen beim Bund.

Bezüglich der Weiterbildung sind die Kompetenzverteilungen beim Vollzug, bei den Trägerschaften sowie bei der Finanzierung ausserordentlich vielfältig. Der Bund hat die Kompetenz, die Weiterbildung in den Grundsätzen zu regeln und zu fördern (Art. 64a BV). Das Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) vom 20. Juni 2014 setzt diesen Auftrag um. Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

 

Höhere Berufsbildung

 

Die höhere Berufsbildung vermittelt Qualifikationen, die zum Ausüben einer anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. Sie versorgt die Wirtschaft mit ausgewiesenen Fachkräften. Jährlich erwerben rund 27‘500 Personen einen Abschluss der höheren Berufsbildung.

Berufsleuten mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einem gleichwertigen Abschluss auf Sekundarstufe II ermöglicht die höhere Berufsbildung eine Spezialisierung und ein Vertiefen des Fachwissens. Ausserdem können Qualifikationen im Bereich der Unternehmensführung erlangt werden.

Die höhere Berufsbildung baut auf der beruflichen Erfahrung auf. Sie kombiniert Unterricht und Berufspraxis miteinander und stellt so das duale System der Berufsbildung auch auf der Tertiärstufe sicher. Die Ausbildung ist kompetenz- und arbeitsmarktorientiert; gefördert werden das anwendungsbezogene Lernen, die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse und ein hoher Innovationsrhythmus. Damit versorgt die höhere Berufsbildung die hochspezialisierte Schweizer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften.

Die höhere Berufsbildung bildet zusammen mit den Universitäten und Fachhochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems.

Die höhere Berufsbildung umfasst:

  • die eidgenössischen Prüfungen (Berufsprüfung und höhere Fachprüfung)
  • die Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF)

Broschüre „Die höhere Berufsbildung – Flexibel und praxisnah“

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