Voraussetzung für eine Mitgliedschaft:
  1. Ihr Unternehmen betreibt B2C- oder B2B-Handel im Haupt- oder Nebengeschäft.
    Unter den Überbegriff Handel fallen in unserer Definition alle Unternehmen, welche Waren oder Reisen anbieten.
  2. Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen unserer Statuten.
  3. Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühr:
    – CHF 2000: > CHF 1 Mio. Gesamtumsatz (ab 01.01.2027 CHF 2500)
    – CHF 1000: < CHF 1 Mio. Gesamtumsatz
    – CHF   500: Start-ups während 2 Jahren (innerhalb 3 Jahren nach Gründung)
  4. Der HANDELSVERBAND.swiss ist Träger und Gründungsverband der AHV Ausgleichskasse PROMEA.

 

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