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Voraussetzung für eine Mitgliedschaft:
- Ihr Unternehmen betreibt B2C- oder B2B-Handel im Haupt- oder Nebengeschäft.
Unter den Überbegriff Handel fallen in unserer Definition alle Unternehmen, welche Waren oder Reisen anbieten. - Ihr Unternehmen erfüllt die Anforderungen unserer Statuten.
- Bezahlung der Mitgliedschaftsgebühr:
– CHF 2000: > CHF 1 Mio. Gesamtumsatz (ab 01.01.2027 CHF 2500)
– CHF 1000: < CHF 1 Mio. Gesamtumsatz
– CHF 500: Start-ups während 2 Jahren (innerhalb 3 Jahren nach Gründung) - Der HANDELSVERBAND.swiss ist Träger und Gründungsverband der AHV Ausgleichskasse PROMEA.
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