Die kantonalen Chemikalienfachstellen sind für die Marktüberwachung im Bereich der Chemikaliengesetzgebung zuständig. Sie überprüfen Hersteller, Importeure, Händler sowie bestimmte Verwender und die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte, einschliesslich des Onlinehandels.

Mit der wachsenden Bedeutung des Onlinehandels mit Chemikalien rückt dieser Bereich vermehrt in den Fokus der zuständigen Fachstellen.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im eigenen Betrieb zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Der Verband der Chemikalienfachstellen stellt dazu ein Merkblatt zur Verfügung, das die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für Anbieter übersichtlich zusammenfasst (Merkblatt A07 auf www.chemsuisse.ch).

 

Versand von Gefahrgut im Onlinehandel

Anlässlich einer kantonalen Kampagne im 2023, bei der das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt den Versand von Gefahrgut in Onlineshops geprüft hatte, wurden sehr viele Beanstandungen festgestellt und wurde festgestellt, dass die Betreiber von Onlineshops sehr schlecht über die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen informiert sind. Die meisten versenden Produkte, die als Gefahrgut zu taxieren sind, per Post ohne dass sie sich der Gefahr bewusst sind.

Aus diesem Grund hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt in der Folge einen Leitfaden erarbeitet, in dem in einfacher Weise die rechtlichen Grundlagen erläutert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt stellt diesen Leitfaden Händlern zur Verfügung, damit die Sicherheit beim Versand von Gefahrgut im Onlinehandel verbessert wird.

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