Am 1. Januar 2016 tritt das neue Konsumkreditgesetz in Kraft.

Die Website des Bundes gibt über den aktuellen Gesetzesstand und die Anpassungen Auskunft. Wichtigste Änderungen sind:

  • Der sogenannte Expresskredit  „4 Raten in 12 Monaten“ ist  nicht mehr erlaubt
  • Es besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bei einem Ratenkauf
  • Aggressive Werbung für Kreditgeschäft ist verboten und wird mit Bussen bis zu 100’000 CHF geahndet

Für den Online-Handel stellen sich nicht erst seit diesen Anpassungen diverse Fragen.

 

Folgendes FAQ gibt Antworten:

Fällt ein Kauf auf Rechnung mit einem Betrag über 500 CHF automatisch unter das KKG (Konsumkreditgesetz)?
Nein, werden beim Kauf keine Ratenzahlung bzw. Zinsen auf dem Kaufbetrag vereinbart, fällt der Vertrag nicht unter das KKG. Es bestehen keine Limiten bezüglich Kaufbetrag.

Wir verkaufen ein Produkt für 350 CHF gegen 7 Raten à CHF 50. Gilt das KKG?
Nein, das KKG kommt nicht zur Anwendung. Für Geschäfte unter 500 CHF gilt das KKG nicht.

Wir verkaufen ein Produkt für 480 CHF in 12 Monatsraten à 40 CHF plus Zinsen. Der geschuldete Totalbetrag inkl. Zinsen beträgt 530 CHF. Gilt das KKG?
Ja, das KKG kommt zur Anwendung. Eine vertiefte Kreditprüfung ist notwendig.

Wir verkaufen ein Produkt für 480 CHF in 3 Monatsraten (innerhalt 3 Monate) à 160 CHF plus Zinsen. Der geschuldete Totalbetrag inkl. Zinsen beträgt 510 CHF. Gilt das KKG?
Nein, das KKG kommt nicht zur Anwendung, da der Kredit innerhalb von 3 Monaten getilgt wird.

Der Kunde kauft auf Rechnung, vereinbart aber beim Kauf keine Ratenzahlung. Der Kunde begleicht die Rechnung nach 30 Tagen jedoch nicht und wünscht eine Abzahlung des Betrages in 6 Monatsraten. Kommt das KKG nachträglich zur Anwendung?
Nein, es handelt sich dabei um eine Stundungsvereinbarung, da im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vom Kunden keine Ratenzahlung verlangt wurde.

Wir bieten Produkte mit zinsfreien Ratenzahlungen oder mit „heute kaufen in 6 Monaten bezahlen“ an. Fallen wir unter das KKG?
Nein, zinsfreie Ratenzahlgeschäfte fallen nicht unter das KKG.

Unsere Kunden kaufen über ein Kundenkonto bei uns ein. Manchmal übersteigt der Kontosaldo 500 CHF aus den laufenden Käufen und der Kunde bezahlt monatlich 50 CHF ab. Gilt das KKG?
Ja, aber für diesen Fall gibt es eine „Erleichterung“ der summarischen Prüfung. Für laufende Kontokorrent ohne fixe Rückzahlungsmodalitäten (der Kunde kann die Schuld jederzeit zurückzahlen und ist nicht an x Raten gebunden) kann einmalig ein summarisches Prüfverfahren gemäss Artikel 30 KKG durchgeführt werden, bei welchem der Kunde per schriftlich bestätigt über ein gewisses Jahreseinkommen zu verfügen. Für diese „Überzugslimiten“ muss jedoch ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Klassisches Beispiel für diese Art von Verträgen ist der Kreditkartenvertrag.

Was passiert wenn wir uns nicht an das KKG halten?

  • Wenn Sie das Verbot aggressiver Werbung ignorieren sind Bussen bis zu 100‘000 CHF möglich.
  • Wenn Sie Kredite / Ratenzahlungen sprechen ohne sich an das KKG zu halten (Kreditprüfung, Meldung der Kredite), verlieren Sie die Ansprüche auf Zinsen und Gebühren. Der Kaufbetrag wird zum zinslosen Darlehen
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