Kantonaler Pragmatismus ist wichtig, aber ein kantonaler Flickenteppich ist nicht hinnehmbar!
Kanton um Kanton erlässt seine eigenen Bestimmungen bezüglich der Maskenpflicht im Detailhandel. Wenn damit ein zweiter Lock Down verhindert werden kann, so ist das zu begrüssen. Auch zu begrüssen ist, wenn die Kantone je nach lokalen Ansteckungszahlen und Gefährdungslage unabhängig voneinander eine Maskenpflicht einführen oder wieder aufheben. Schwer verständlich ist aber, wenn jeder Kanton seine Massnahmen unterschiedlich ausgestaltet.
Unterschiedliche Massnahmen betreffend Maskenpflicht
So gilt beispielsweise in Zürich und Basel-Stadt eine generelle Maskenpflicht im Detailhandel. In Basel-Stadt gilt sie in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Verkaufslokalen und Einkaufszentren. In Zürich zusätzlich auch für Märkte. Im Kanton Waadt gilt sie nicht für Läden in denen weniger als 10 Personen aufs Mal bedient werden. Im Kanton Neuenburg gilt neben der Maskenpflicht zusätzlich die Beschränkung, dass pro 8 m2 Ladenfläche nicht mehr als eine Person den Laden betreten darf.
Auslegungsbreite der Quarantäne-Pflicht
Ebenso unbefriedigend ist die Auslegungsbreite der Quarantäne-Pflicht im Falle einer Ansteckung eines Mitarbeitenden. Wenn der Kanton Neuenburg aufgrund einer Ansteckung im privaten Umfeld eines Mitarbeiters 3/4 des Mitarbeiterbestands in Quarantäne schickt, wird jede Massnahme wie Maskenpflicht oder Abstand halten ad absurdum geführt und de facto für nutzlos erklärt. Es besteht aus unserer Sicht diesbezüglich dringender Klärungs- und Korrekturbedarf.
Mit jeder zusätzlichen Regelung oder individueller Auslegung entsteht ein Flickenteppich, welcher für unsere national tätigen Mitglieder immer schwerer zu überblicken und in deren Filialen durchzusetzen ist. Für den Konsumenten – für den Kantonsgrenzen in dieser Frage wenig Bedeutung haben – und die Mitarbeiter der Händler bleiben diese unterschiedlichen Regelungen unverständlich.
Für die Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss gibt es keine Rechtfertigung und Erklärung für so uneinheitliche Regelungen und wir fordern die Gesundheits- und Volkswirtschafts-direktorenkonferenz auf, sich mit allen Mitteln für eine entsprechende Harmonisierung unter den Kantonen einzusetzen.