Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Er hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
Die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten, wurden heute gelockert. Unter anderem gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes bzw. 750’000 Franken je Unternehmen erhöht.
Hier finden Sie die neuen Verordnungen wie auch FAQs:
- Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen
- Verordnung – Verlängerung der geltenden Massnahmen
- Verordnung – Besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Covid-19-Härtefallverordnung
Erläuterungen zu den Änderungen der Covid-19-Härtefallverordnung - Graphik Härtefallmassnahmen Bund
- Graphik Anpassung Härtefallmassnahmen
- FAQ