Am Mittwoch, den 10. Februar, wird das Parlament der Stadt Zürich Fr. 20 Mio. für eine Drei-Drittels-Modell bereitstellen.
Die Voraussetzungen für diese Hilfe sind die folgenden:
- Beitragsberechtigt sind Vermieterinnen und Vermieter, die Geschäftsräumlichkeiten in der Stadt Zürich vermieten und sich mit ihrer Mieterschaft während der Zeitspanne ab dem 1. Dezember 2020 bis zum 30. April 2021 für mindestens einen Monat auf eine Mietzins-reduktion von mindestens zwei Dritteln der Netto-Miete geeinigt haben.
- Unter «Unternehmen» werden vorliegend Einzelfirmen, einfache Gesellschaften, Kommandit- und Kollektivgesellschaften und andere juristische Personen gleich welcher Rechtsform verstanden.
- Die Parteien des Mietverhältnisses dürfen nicht dieselben wirtschaftlich Berechtigten vertreten oder einander nahestehende Personen sein.
- Die Mieterschaft musste aufgrund behördlicher Anordnungen ihr Geschäft in der Zeit seit dem 1. Dezember 2020 schliessen (direkte Betroffenheit) oder hat in der Zeit vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021 verglichen mit der noch nicht von der Corona-Pandemie betroffenen gleichen Vorjahresperiode eine Umsatzeinbusse von mindestens einem Drittel erlitten (indirekte Betroffenheit).
- Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags besteht bei ungekündigten Mietverhältnissen und im Falle befristeter Mietverhältnisse dann, wenn diese mindestens bis zum 31. Dezember 2021 andauern.
Möglich wurde diese Regelung durch ein überparteiliches Vorgehen der FDP und der Alternativen Liste. Wir danken an dieser Stelle unserem stellvertretenden Geschäftsführer und Gemeinderat der Stadt Zürich, Severin Pflüger, der im städtischen Parlament zu diesem wichtigen Erfolg beigetragen hat.