Import One Stop Shop (IOSS) – Cross Border E-Commerce leichter gemacht?

Die EU macht vorwärts in Sachen Abbau von Bürokratie für den innereuropäischen Cross Border Warenverkehr im E-Commerce. Am 1. Juli 2021 wird eine Reihe von Änderungen der Richtlinie 2006/112/EG (im Folgenden „MwSt-Richtlinie“) wirksam, die sich auch auf die Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Konsumenten auswirken. Falls Sie als Händler aus der Schweiz heraus in die EU hinein verkaufen, lesen Sie bitte das Papier ab Seite 57 genau durch oder konsultieren Sie diese Website!

Wichtigste Änderungen:
  • Der bisher bestehende Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen wird abgeschafft und durch einen neuen unionsweiten Schwellenwert von 10’000 EUR ersetzt. Einfuhren werden ab dem ersten Euro MWST-pflichtig.
  • Die Mehrwertsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert von bis zu 22 EUR wird abgeschafft. Es wird eine neue Sonderregelung für Fernverkäufe von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen mit einem Wert von bis zu 150 EUR geschaffen, die als einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One Stop Shop – IOSS) bezeichnet wird.
  • … oder: Die Zeit der Mehrwertsteuerumgehung scheint vorbei, ein neues MWST-Regime hält Einzug.

Die Veränderungen für «Importeure» lassen sich an folgender Tabelle aufzeigen:

Handlungsdruck bis Ende Juni 2021

Was müssen Händler unternehmen, welche aus der Schweiz oder anderen Drittländern in die EU importieren?

  1. Händler ohne Sitz in der EU müssen über einen Fiskalvertreter eine IOSS Nummer beantragen
  2. Die Einfuhranmeldung muss ab 1.7.2021 elektronisch erfolgen – entsprechend ist das Gespräch mit Ihrem Ausfuhr-Transporteur zu suchen
  3. IT-Anpassung: Die MWST des Zielland XY muss ab 1. Juli 2021 dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden

Zusammengefasst scheint die Anpassung auf den ersten Blick eine neue Hürde zu sein. Wenn sich aber ein Händler mit den neuen elektronischen Prozessen anfreundet, steht per 1. Juli 2021 ganz Europa über eine einzige MWST-Deklaration offen. Bislang musste pro Land deklariert und bezahlt werden oder man hat den Kunden böse Überraschungen mit Zusatzkosten beschert. Wenn Sie sich jemals Gedanken über eine Internationalisierung in die EU gemacht haben – jetzt scheint der richtige Zeitpunkt vorwärts zu machen. Nicht einfach – aber machbar!

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