Mindestlöhne im Detailhandel: Überblick schaffen im Regelungsdschungel

Beitrag von Severin Pflüger, Stv. Geschäftsführer, HANDELSVERBAND.swiss

 

Die Mindestlöhne im schweizerischen Detailhandel sind stark differenziert und abhängig von Branche, Ausbildung, Erfahrung sowie regionaler Geltung. Während einige Branchen von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) erfasst sind – etwa das Metzgereigewerbe oder das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe –, gelten in anderen Bereichen kantonale Bestimmungen oder überhaupt keine verbindlichen Mindestlöhne.

Für Arbeitgeber im Detailhandel bedeutet dies einen Flickenteppich an Regelungen, der den administrativen Aufwand erhöht und die rechtssichere Anwendung erschwert. Welche Löhne konkret gelten – ob etwa ein ungelernter Verkäufer im Backwarenbereich mindestens CHF 3’670 im Monat verdient oder eine selbständige Fachkraft in der Metzgerei mit über CHF 5’000 entlöhnt werden muss – hängt vom jeweiligen Geltungsbereich des GAV, der Qualifikation und der Berufserfahrung ab.

Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, hat der HANDELSVERBAND.swiss eine umfassende Übersicht mit den aktuell gültigen Mindestlöhnen erstellt. Dieses Dokument bietet einen strukturierten Überblick über Löhne, Qualifikationsstufen, Branchenzugehörigkeit und Gültigkeitsdauer der zugrunde liegenden Regelwerke.

Zur Übersicht der gültigen Mindestlöhnen

Bei Fragen oder Unklarheiten zu Mindestlöhnen oder anderen personalrechtlichen Themen steht Ihnen der HANDELSVERBAND.swiss jederzeit gerne zur Verfügung.

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