Pressemitteilung HANDELSVERBAND.swiss
Zürich,18.11.2025 – Wer in der Schweiz ein Produkt verkauft oder auf den Markt bringt, gilt als Inverkehrbringer. Diese Rolle ist gesetzlich klar definiert: Der Inverkehrbringer trägt Verantwortung dafür, dass Produkte sicher sind, gesetzlichen Vorgaben entsprechen und im Schadensfall eine haftbare Ansprechstelle besteht. Zudem ist er verpflichtet, Rücknahme-, Entsorgungs- und Informationspflichten einzuhalten.
Diese Regeln schützen Schweizer Konsument:innen zuverlässig – allerdings nur, wenn sie bei Schweizer Händlern oder auf Schweizer Online-Plattformen einkaufen.
Wenn Konsumenten unbeabsichtigt selbst zum Inverkehrbringer werden
Beim Einkauf auf grossen ausländischen Online-Plattformen – beispielsweise Temu – läuft der Kaufvorgang völlig anders:
- Die Produkte werden direkt aus dem Ausland an die Schweizer Konsument:innen versandt.
- Es gibt keinen Schweizer Händler, der als Inverkehrbringer fungiert.
- Dadurch gelten zentrale Schweizer Konsumentenschutzbestimmungen nicht.
- Im Schadensfall stehen Käufer:innen oft ohne verantwortliche Ansprechstelle da.
- Gleichzeitig entstehen massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten seriöser Schweizer Händler, die alle gesetzlichen Pflichten erfüllen.
Schweizer Konsument:innen sind so unbeabsichtigt selbst Inverkehrbringer – mit allen Risiken, aber ohne jede Kenntnis der Rechtslage. Dies gefährdet die Produktsicherheit und schafft ungleich lange Spiesse im Handel.
Die Lösung: Auch ausländische Plattformen sollen Inverkehrbringer-Pflichten tragen
Der HANDELSVERBAND.swiss präsentiert nun einen klaren, pragmatischen und rechtlich sauberen Vorschlag:
Ausländische Online-Plattformen sollen für jene Produkte als Inverkehrbringer gelten, die sie Schweizer Konsument:innen aus dem Ausland zusenden.
Dieser Ansatz benötigt keine neue Regulierungslandschaft, sondern lediglich präzise Ergänzungen bestehender Regelwerke. Wäre bei der Schaffung dieser Gesetze bereits absehbar gewesen, dass internationale Online-Plattformen einmal grosse Produktströme direkt an Schweizer Endkunden lenken, wäre diese Regelung schon damals selbstverständlich eingeführt worden.
Warum diese Anpassung nötig und sinnvoll ist
1. Verbesserter Konsumentenschutz
Wer Produkte sichtbar macht, Preise festlegt, Lieferkonditionen bestimmt und Checkout-Prozesse kontrolliert, übernimmt faktisch die Rolle eines Händlers oder Importeurs.
Die Schweiz muss sicherstellen, dass es im Schadensfall immer ein verantwortliches Unternehmen gibt.
2. Gleich lange Spiesse für Schweizer Händler
Schweizer Anbieter sichern seit Jahren die Produktsicherheit, tragen Entsorgungsbeiträge, gewährleisten Rücknahmesysteme und haften im Schadensfall.
Ausländische Plattformen umgehen diese Pflichten – mit deutlichen Kostenvorteilen und Wettbewerbsverzerrungen.
3. Schlanke Integration in bestehende Gesetze
Die notwendigen Anpassungen betreffen punktuelle Ergänzungen in:
- dem Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) – moderner Herstellerbegriff inkl. Plattformen, die Produkte „auf dem Markt bereitstellen“,
- dem Produktesicherheitsgesetz (PrSG) – klare Zuständigkeit für Plattformen mit Auslandsbezug,
- der VREG – verursachergerechte Entsorgungs- und Rücknahmepflichten auch für ausländische Anbieter.
Die Grundlagen dazu liegen vor. Die Konzepte wurden im Rahmen eines umfassenden juristischen Memorandums ausgearbeitet und dem SECO bereits vorgestellt.
4. Europäische Anschlussfähigkeit
Die EU geht mit der Modernisierung des Produkthaftungsrechts und dem Digital Services Act in eine ähnliche Richtung. Der Schweizer Vorschlag sorgt für Kompatibilität und verhindert regulatorische Lücken.
Der Vorschlag des Verbandes liegt bereit
Der HANDELSVERBAND.swiss wird den ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag in Kürze in Bundesbern einreichen. Ziel ist es, mit minimalen, aber wirkungsvollen Anpassungen ein hohes Mass an Konsumentenschutz sicherzustellen und faire Rahmenbedingungen für alle Anbieter zu schaffen – unabhängig davon, ob sie in der Schweiz oder im Ausland ansässig sind.
Medienkontakt
HANDELSVERBAND.swiss
Bernhard Egger
E-Mail: be@handelsverband.swiss
Telefon: +41 (0)79 349 88 10

