Anlässlich einer kantonalen Kampagne im 2023, bei der das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt den Versand von Gefahrgut in Onlineshops geprüft hatte, wurden sehr viele Beanstandungen festgestellt und wurde festgestellt, dass die Betreiber von Onlineshops sehr schlecht über die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen informiert sind. Die meisten versenden Produkte, die als Gefahrgut zu taxieren sind, per Post ohne dass sie sich der Gefahr bewusst sind.
Aus diesem Grund hat das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt in der Folge einen Leitfaden erarbeitet, in dem in einfacher Weise die rechtlichen Grundlagen erläutert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt stellt diesen Leitfaden Händlern zur Verfügung, damit die Sicherheit beim Versand von Gefahrgut im Onlinehandel verbessert wird.
- Leitfaden Versand von Gefahrgut im Onlinehandel – DEU
- Guide pour l’expédition de marchandises dangereuses dans le commerce en ligne – FRA

