Nachstehenden Inhalt haben wir teilweise von unseren Kollegen (handelsverband.at) übernommen. Seit vielen Jahren tauschen sich der Handelsverband Österreich und der HANDELSVERBAND.swiss zu untenstehendem Thema aus und treiben die Lösungssuche voran. Die Schweiz plant ihrerseits ähnliche Massnahmen zu erlassen (MWST-Teilrevision) – leider besteht derzeit noch keine Absicht die Wertfreigrenzen völlig zu eliminieren, aber ein erster Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit ist mit der vorliegenden Teilrevision auch in der Schweiz gemacht.
Zur auszugsweisen Mitteilung des Handelsverband Österreich
Per 1. Juli 2021 wird die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. Derzeit werden in der EU Sendungen bis 22 Euro, die aus dem Online-Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgaben (Zoll, MWST) zugestellt. Bei den so genannten Kleinsendungen fällt keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten benachteiligt. Vor allem billige Versandprodukte aus China werden so kostengünstig vertrieben. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.
„Es ist ein Gebot der Fairness, alle Marktteilnehmer steuerlich gleich zu stellen. Im Schulterschluss haben wir ein Maßnahmenbündel sowie Schwerpunktkontrollen vereinbart, um Fairplay im eCommerce sicherzustellen. Damit wird der missbräuchlichen Anwendung der 22-Euro-Freigrenze durch internationale Webshops aus Drittstaaten strukturell entgegengewirkt. Die jährlichen Mehreinnahmen von 150 Millionen Euro durch die Versteuerung ab dem 1 Cent braucht unsere Volkswirtschaft heute mehr denn je“, bestätigt unser Kollege vom Handelsverband Österreich Geschäftsführer Rainer Will.
Wegfall der EUSt-Freigrenze ab 1. Juli 2021, Schwerpunktkontrollen ab sofort – was macht der Staat Österreich?
In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind ab 1. Juli 2021 somit alle Sendungen durch den Händler / Plattform anzumelden und Abgaben zu bezahlen. Um den österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium in Abstimmung mit dem Handelsverband ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.
So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von Importsendungen gut vorbereitet sein.
Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und beschränkte Waren legen. Zum Einsatz werden dabei in bewährter Weise die Röntgengeräte des Zolls sowie die Zoll-Diensthunde kommen.
Um Steuergerechtigkeit für österreichische Händler weiter zu schützen und voranzutreiben, werden aufbauend auf den Erkenntnissen zu Händlern aus Drittländern neue Risikoprofile für Kontrollen entwickelt und auch die Umsätze von EU-Händlern beobachtet, ob diese die Lieferschwelle überschritten bzw. die österreichische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben. Hinzu kommen gezielte Risikoanalysen, die durch die Übermittlung von mehr und mehr Daten aus dem Versandhandel möglich werden. Mit so erstellten, neuen Risikoprofilen kann der Zoll noch effizienter seiner Kontrolltätigkeit nachgehen.
Ende der Mitteilung
Es ist natürlich interessant diese Zeilen und Massnahmen zu lesen, zumal die EZV in der Schweiz sich ähnlich aufstellt, Schwerpunktkontrollen vornimmt und mittels im besserer Daten versucht, Missbrauch zu verhindern. Wir gehen von weiteren „Harmonisierungsmassnahmen“ unter den europäischen Institutionen aus.

