Beitrag von Severin Pflüger, Stv. Direktor, HANDELSVERBAND.swiss
Dieser Bericht im Januar 2026 war schon lange geplant. Nicht, weil wir ein weiteres Thema „abhaken“ wollten, sondern weil wir Ihnen eigentlich hätten darlegen wollen, wie viel wir im Jahr 2025 im Umgang mit ausländischen Handelsplattformen konkret erreicht haben.
Im vergangenen Jahr hat sich die Geschäftsstelle intensiv mit verschiedenen Bundes- und kantonalen Behörden ausgetauscht – unter anderem mit dem SECO, dem BAFU und dem BLV. Wir haben nationale Parlamentarier:innen getroffen, Gespräche geführt, sensibilisiert und politische Vorstösse entworfen. Unsere Absicht war klar: In diesem Bericht wollten wir aufzeigen, welche Fortschritte daraus entstanden sind.
Die Realität ist ernüchternder – und gerade deshalb ist dieser Bericht wichtig.
Eine vielschichtige Problematik
Die Problematik der ausländischen Handelsplattformen ist komplex und beginnt bei den Produkten selbst. Wie ist es möglich, dass über Plattformen wie TEMU Kleider, Spielwaren oder Alltagsgegenstände in die Schweiz gelangen, die mit Giftstoffen oder Schwermetallen belastet sind, bei denen eine akute Verschluckgefahr durch Batterien, Magnete oder Kleinteile besteht, die leicht entflammbar sind oder grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen?
Wie ist es möglich, dass elektronische Geräte in die Schweiz geliefert werden, ohne dass Recyclinggebühren entrichtet werden?
Wie kann es sein, dass mehrere Kilogramm schwere Güter – etwa Werkzeugkästen – aus China in die Schweiz verschickt und von der Schweizerischen Post ausgeliefert werden, zu Preisen, die kaum einmal das Porto decken? Welche Rolle spielt dabei die Schweizerische Post?
Warum entsprechen Verpackungen häufig nicht den geltenden Normen?
Und wie wollen wir unsere Klima- und Umweltziele einhalten, wenn selbst banale Produkte wie WC-Bürsten per Flugzeug in die Schweiz transportiert werden?
Die Antworten auf diese Fragen sind – leider – alles andere als einfach.
Die Haltung des Bundesrates
Gemäss Bundesrat sind diese Probleme erkannt. Gleichzeitig ziehen sich Bund und Bundesbehörden auf eine Argumentation zurück, die für uns schwer akzeptabel ist:
Die Verkäufer der Waren sässen im Ausland, meist in China, und seien für die Schweizer Behörden nicht greifbar. Das Territorialprinzip stehe einem Durchgreifen entgegen. Die Handelsplattformen selbst stellten lediglich den Kontakt zwischen Schweizer Konsument:innen und ausländischen Verkäufern her und könnten deshalb nicht zur Verantwortung gezogen werden. Zudem sei die Menge der Pakete so gross, dass umfassende Kontrollen unmöglich seien.
Alles wird auf Eigenverantwortung der Konsument:innen verschoben.
Für uns keine Option
Diese Haltung ist für den HANDELSVERBAND.swiss nicht haltbar.
Konsequent zu Ende gedacht, würde sie bedeuten, dass Unternehmen allein aufgrund ihres Sitzes ausserhalb der Schweiz nicht den gleichen Regeln unterliegen müssten. Um es pointiert zu sagen: Hätte Nestlé seinen Sitz nicht in der Schweiz, sondern in China, hätte seine mit Gift belastete Babynahrung nicht zurückziehen müssen und wäre dafür auch nicht belangt worden.
Wir wollen an dieser Stelle nicht pietätlos sein. Aber wenn es um leicht entflammbare Produkte, mangelnde Kontrollen und staatliche Verantwortung geht, drängt sich unweigerlich auch der Gedanke an Crans-Montana auf.
Territorialprinzip hin oder her – weder die Herkunft der Anbieter noch die schiere Menge der Pakete dürfen als Ausrede dienen.
Je weiter weg der Anbieter, umso wichtiger die staatliche Kontrolle – und je mehr Pakete, umso grösser das Gefahrenpotential.
Es geht – wenn man will
Dass Regulierung auch bei ausländischen Akteuren möglich ist, zeigt das Beispiel der Mehrwertsteuer. Diese muss von den Handelsplattformen entrichtet werden, selbst wenn sie keinen Sitz in der Schweiz haben. Und die ankommenden Pakete werden sehr wohl darauf kontrolliert, ob die MWSt korrekt abgeführt wurde.
Warum also nicht auch bei Produktsicherheit, Umweltauflagen oder Entsorgungsgebühren?
Wo wir stehen – und wie es weitergeht
Auch wenn wir in der Geschäftsstelle manchmal das Gefühl haben, auf der Stelle zu treten, haben unsere Bemühungen Spuren hinterlassen:
- Das Produktesicherheitsgesetz befindet sich in Revision.
- Unser Input zur neuen Verpackungsverordnung ist eingebracht und wird hoffentlich berücksichtigt.
Das ist nicht genug – aber es ist mehr als nichts.
Für 2026 werden wir dieses Thema weiterhin zu einem klaren Schwerpunkt machen. Wir haben in der Geschäftsstelle wie auch im Budget 2026 zusätzliche Ressourcen freigespielt, um hier mehr Druck zu erzeugen, mehr Präsenz zu zeigen und mehr zu erreichen.
Wir sind noch nicht dort, wo wir sein sollten. Aber wir haben etwas in Bewegung gebracht – und wir bleiben dran.
Für faire Wettbewerbsbedingungen, für sichere Produkte und für einen Handel, der Verantwortung übernimmt.

