Corona: Start zur Mietzinshilfe der Stadt Bern

Die Corona-Notunterstützung der Stadt Bern lief am Montag, 1. Februar 2021 an. Sie erfolgt in Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind.
Besteht eine Einigung über eine substanzielle Mietzinsreduktion zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft, kann die Vermieterschaft anschliessend auf der Webseite des Wirtschaftsamtes Mietzinshilfe beantragen.

Der Gemeinderat hat deshalb noch im vergangenen Jahr eine Corona-Notunterstützung aufgegleist – die entsprechende Verordnung hat er Mitte Januar 2021 verabschiedet.

Gesuche für die Mietzinshilfe können bis zum 30. April 2021 eingereicht werden.

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Quelle: Medienmitteilung Stadt Bern

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