Einstellung Lastschriftverfahren LSV+/BDD per 30.09.2028

Artikel von Katrin Oestmann, SIX

Die bestehenden Lastschriftverfahren LSV+/BDD werden per 30. September 2028 eingestellt. Für Rechnungssteller ergibt sich daraus Handlungsbedarf. Sie müssen frühzeitig entscheiden, welches Format sie künftig für die Rechnungsstellung nutzen möchten und entsprechende Abstimmungen mit ihrem Finanzinstitut und Softwarepartner initiieren.

SIX hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes Schweiz entschieden, die bestehenden Lastschriftverfahren LSV+/BDD per 30. September 2028 einzustellen. Dies betrifft alle Marktteilnehmer, die in der Schweiz an LSV+/BDD teilnehmen.

Zeitplan für die Einstellung
Konkret bedeutet die Einstellung, dass LSV+/BDD-Einzüge nur noch bis zum 30. September 2028 möglich sind. Dieses Enddatum wurde bewusst gewählt, um den Finanzinstituten, Rechnungsstellern und Softwarepartnern genügend Vorlaufzeit für die Umstellung auf alternative Lösungen zu geben.

Alternative Zahlungsmöglichkeiten
Für die Zeit nach der Einstellung von LSV+/BDD stehen etablierte Formate zur Verfügung wie beispielsweise eBill, die QR-Rechnung, der Dauerauftrag oder der Einzelzahlungsauftrag. Insbesondere die digitalen Alternativen bieten sowohl für Rechnungssteller als auch für deren Kunden klare Mehrwerte gegenüber LSV+/BDD, wie z.B. einfachere Aufschalt- und Verwaltungsprozesse sowie eine höhere Transparenz hinsichtlich erfolgreicher oder abgelehnter Freigabe bzw. Zahlungsausführung. Analoge Kunden, die weder eBill noch Onlinebanking nutzen, können Forderungen beispielsweise mittels einer QR-Rechnung erhalten.

Mitte 2025 hat SIX zudem mit eBill Direct Debit ein neues digitales Einzugsverfahren lanciert. Dieses dient dazu, wiederkehrende Forderungen automatisiert einzuziehen. Die dafür notwendigen Belastungsermächtigungen können bequem in eBill eingesehen und verwaltet werden. Weitere Informationen zu eBill Direct Debit finden Sie hier.

 

Handlungsbedarf für Rechnungssteller
Rechnungsstellern wird empfohlen, frühzeitig zu entscheiden, welches Format sie künftig für die Rechnungsstellung nutzen wollen und entsprechende Abstimmungen mit ihrem Finanzinstitut und Softwarepartner einzuleiten. Damit stellen sie einen reibungslosen Übergang zu alternativen Zahlungsformaten sicher.

Für weitere Informationen oder Fragen wenden sich Rechnungssteller an ihr Finanzinstitut und ihren Softwarepartner.

Weiterführende Informationen zur Einstellung der Lastschriftverfahren LSV+/BDD finden Sie hier.

 

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