Kantonale Ladenschliessungen: Sortimentsabsperrungen helfen niemandem!

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2020

Der HANDELSVERBAND.swiss stellt sich gegen die Forderungen des Gewerbeverbandes nach Sortimentsabsperrungen in Geschäften mit Gütern des täglichen Bedarfs im Kanton Aargau und Solothurn. Diese Forderung ist nicht im Sinne der Bevölkerung und ist kein Ansatz zur Problemlösung in der aktuellen Situation. Viel mehr fordern wir endlich eine Lösung für die Entschädigung (Mietzins, Fixkosten- oder Umsatzentschädigung) der zu schliessenden Ladengeschäfte und Gastronomie/Freizeiteinrichtungen.

Der HANDELSVERBAND.swiss, vertritt über 360 online und stationäre Detail-Händler mit CHF 17 Mrd. Umsatz in der Schweiz. 50 % der Umsätze unserer Mitglieder werden 2020 voraussichtlich online realisiert. Als Mitglied des Gewerbeverbandes nehmen wir Abstand von dessen Forderungen nach Sortimentsabsperrungen.

Sortimentsabsperrungen helfen niemandem

Eine Sortimentsabsperrung in der aktuellen Situation hilft niemandem. Die Konsumenten können eine Absperrung nicht nachvollziehen, den geschlossenen Läden fliessen damit keine Umsätze zu und der Online-Handel und Post werden mit Bestellungen zusätzlich belastet, welche ohne Absperrungen auch in einem Laden beim täglichen Einkauf beschafft werden können.

Personal Shopping ermöglichen anstatt sperren

Nicht jeder Bürger kann oder will online einkaufen. Entsprechend sollten die Massnahmenpläne von Bund und Kanton über Click & Collect hinaus in die Richtung gehen, dass man Personal Shopping erlaubt. Beim Personal Shopping vereinbart der Konsumenten einen persönlichen Verkaufstermin in einem Ladengeschäft (wie beim Coiffeur). Im 1:1 Verkaufsgespräch wird der Kunde von einer Verkaufsperson bedient. Mit der gleichzeitigen Registration der Kundenkoordinaten verhindert man ungewünschte und nicht nachvollziehbare Kontakte und kann gleichzeitig Notbedürfnisse des nicht täglichen Bedarfs erfüllen.

Finanzielle Entschädigung für geschlossene Läden

Die Forderung nach Sortimentsabsperrung entspringt mutmasslich der nicht erfüllten Forderung nach finanzieller Abgeltung der Ladengeschäfte für Umsatzverluste / Fixkostendeckung (Mietzinsregelung). Der HANDELSVERBAND.swiss fordert damit nochmals eindringlich die kantonale, aber auch nationale Politik auf, hier endlich Lösungen anzubieten. Die verabschiedete Härtefallregelung reicht dazu nicht aus, sie ist zeitlich auf 2020 beschränkt und auf der Hoffnung aufgebaut, dass kein zweiter Teil-Lockdown eintritt.

Online-Handel ist nicht Lösung der Herausforderung – Sortimentsabsperrungen auch nicht

Obwohl fast jeder Schweizer Einwohner schon online eingekauft hat und in unserem Verband über 60 % der Online-Umsätze der Schweiz vereint sind, stellen wir fest: Online-Handel ist nicht die Lösung der aktuellen Herausforderungen. Es gibt nach wie vor viele Menschen in unserem Land, welche nicht online einkaufen wollen oder es schlicht nicht können. Auch für diese Personen sollte die Politik Lösungen finden und anbieten. Sortimentsabsperrungen gehören sicherlich nicht zur Lösungsfindung, sondern sind gegen diese Menschen gerichtet.

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