18.12.2020 Medienmitteilung Neue Corona-Massnahmen

Bern, 18. Dezember 2020

Der HANDELSVERBAND.swiss nimmt die heute verkündeten Corona-Massnahmen mit Verständnis entgegen. De facto hat der Bundesrat damit die Stufe 2 (Medium) der am Montag in Konsultation gegebenen Vorschläge umgesetzt, dabei aber von einer Schliessung der Läden am Samstag wie von uns gefordert abgesehen. Wir sind uns bewusst, dass dieser Entscheid Gastronomie aber auch einzelne Händler finanziell hart treffen wird. Umso wichtiger sind für uns in dieser Phase finanzielle Begleitmassnahmen zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen.

Der HANDELSVERBAND.swiss, vertritt über 360 Händler mit online und stationären Aktivitäten und CHF 17 Mrd. Umsatz in der Schweiz. 50 % der Umsätze unserer Mitglieder werden 2020 voraussichtlich online realisiert. Bereits vor 2 Wochen haben wir Daten- und Mobilitäts-Analysen zur Verfügung gestellt, welche die nun angeordnete Schliessung von Restaurants und Freizeiteinrichtungen als erste Massnahme gefordert haben. Gleichzeitig setzen wir uns für eine unkomplizierte und angemessene Entschädigung der zu schliessenden Lokalitäten ein, wir zeigen uns mit den Forderungen des Gastgewerbes explizit solidarisch.

Flächenbeschränkung für die Non-Food Händler

Den Entscheid über eine weitere Flächenbeschränkung im Non Food Handel können wir teilweise nachvollziehen. Schwierig einzuordnen ist die Abstufung mit der Logik „je grösser die Fläche – desto weniger Kunden sind zugelassen“. Grossflächen müssen unter diesen Vorgaben nochmals eine Halbierung der Kundenanzahl auf der Fläche hinnehmen!

Können Flächen so rentabel betrieben werden?

Bereits diese Flächenbeschränkungen werden Frequenzen und Umsätze im stationären Non Food Handel deutlich reduzieren. Für einzelne Händler wird es unter Umständen „günstiger“ den Laden zu schliessen als offen zu halten. Es bleibt zu beobachten, wie Konsumenten auf diese Beschränkungen reagieren und ob Händler sich allenfalls entscheiden, einzelne Ladenflächen zu schliessen.

Konsequenz für den Onlinehandel

Angesichts der bereits hohen Systembelastung des Online-Handels und der Post sind wir dankbar, dass der stationäre Handel weiter offenhalten darf. Trotzdem dürfte angesichts der Flächenbeschränkungen zusätzlich Umsatz in die Online-Kanäle fliessen.

Was ist mit dem Stufenplan?

Der ursprünglich vorgeschlagene Stufenplan erscheint in der Verordnung nicht mehr. Wir gehen davon aus, dass dieser Stufenplan im Hintergrund weiterhin Bestand hat und zur Beurteilung der Lage beigezogen wird. Die Stufen sind bekannt, mit dem Verzicht auf einen Stufenplan auf Verordnungsebene hält sich der Bundesrat alle Optionen offen. Für den Handel bedeutet dies weiterhin alle Optionen durchzuspielen und sich bereit zu halten – auch für weitergehende Flächenbeschränkungen oder auch einen Teil-Lockdown.

Schutzkonzept für Ladenflächen gültig ab Dienstag 22. Dezember 2020 (Seite 6)

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