Beitrag von Bernhard Egger be@handelsverband.swiss
Die gleich langen Spiesse sind immer noch nicht gegeben – aber es bewegt sich etwas.
Nach unserer Beschwerde beim SECO gegen Temu vom 19. Juli 2024 (siehe unseren Newsbeitrag vom 20. August 2024) hat sich eine gewisse Bewegung in diesem Thema gezeigt. So wurde uns nach diversen Anfragen beim SECO mitgeteilt, dass Temu Vertreter aus Irland in Bern zu einer Besprechung vor Ort waren. Wir stellen fest, dass am 15. Oktober 2024 die AGBs von Temu angepasst wurden. Neu steht unter Punkt 17.3. folgende Klausel:
17.3 Rechtswahl. Wenn Sie in einem Land der Europäischen Union ansässig sind, unterliegen diese Bedingungen und alle Streitigkeiten jeglicher Art, die hieraus zwischen Ihnen und uns entstehen können, den Gesetzen dieses Landes. Wenn Sie in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind, unterliegen diese Bedingungen und alle Streitigkeiten jeglicher Art, die hieraus zwischen Ihnen und uns entstehen können, den Gesetzen Irlands. Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind, gilt Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und uns oder diese Bedingungen keine Anwendung.
Leider steht unter Punkt 9., dass Temu nicht für Ansprüche oder Streitigkeiten haftet, die zwischen Nutzern von Temu entstehen können.
9. Haftungsausschluss
9.1 Wir haften nicht für Ansprüche oder Streitigkeiten, die zwischen Nutzern von Temu entstehen können. Wenn es auf Temu zu einer Streitigkeit zwischen Ihnen und einem anderen Nutzer oder einem Dritten kommt, sind wir nicht verpflichtet, uns einzuschalten.
Das heisst, die Produkthaftpflicht ist weiterhin nicht geklärt. Auch zu den weiteren Punkten haben wir bisher keine klare Stellungnahme des SECO erhalten:
Für folgende Verstösse wurde Beschwerde eingereicht:
- Verstoss gegen die Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)
- Verstoss gegen das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG)
- Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Verstoss gegen die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)
Genannte Gesetze erlauben durch ihre Formulierungen gerade für ausländische Anbieter einen Spielraum, der zu deren Vorteil ausgenutzt wird. Aus diesem Grund gehen wir nun noch einen Schritt weiter und richtet einen dringenden Appell an den Bundesrat, diese Schieflage politisch zu lenken und zu korrigieren und geringfügige Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Soweit ausländische Handelsplattformen auf dem schweizerischen Markt tätig sind und einen beträchtlichen Umsatz generieren, haben sie sich auch an die gesetzlichen Regulierungen zu halten und als Adressat zu gelten.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden. Details zur Beschwerde können im Mitgliederbereich eingesehen werden.
Für weiterführende Fragen stehe ich auch gerne zur Verfügung.
Bernhard Egger
be@handelsverband.swiss