
Beitrag von Severin Pflüger, Geschäftsführer, Verband Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ)
Dank der beharrlichen Arbeit des VEZ, bei dem der HANDELSVERBAND.swiss Mitglied ist, profitieren Händler in der Schweiz von deutlich tieferen Interchange Fees – im stationären Handel, im Onlinehandel und bei Transaktionen mit EWR-Karten. Jetzt heisst es: Acquirer kontaktieren und sparen!
Die Wettbewerbskommission (WEKO) und ihr Sekretariat haben Ende Juli 2025 drei wichtige Entscheide zur Interchange Fee (IF) von Visa veröffentlicht. Diese bringen für Händler in der Schweiz deutliche Verbesserungen – und sind ein direkter Erfolg des Verbands Elektronischer Zahlungsverkehr (VEZ), bei dem der HANDELSVERBAND.swiss Mitglied ist.
Die Interchange Fee (IF) ist eine Gebühr, die der Händler für jede Kartenzahlung an die kartenausgebende Bank zahlt. Sie ist Teil der Gesamtkosten für die Kartenakzeptanz und wird vom Acquirer an den Händler weitergereicht.
Hohe Interchange Fees verringern direkt die Marge des Händlers – unabhängig davon, ob die Ware im Laden oder online verkauft wird. Senkungen wirken sich daher unmittelbar positiv auf die Rentabilität aus
Insbesondere der Entscheid zu Karten aus dem EWR-Raum markiert einen echten Paradigmenwechsel: Erstmals greift die WEKO auch in den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ein. Die neue Gebührensenkung geht unmittelbar auf eine Anzeige des VEZ aus dem Jahr 2019 zurück – ein Beweis dafür, dass sich konsequenter Einsatz und langjähriger Druck auf die Kartenorganisationen auszahlen.
Wichtige Verbesserungen für den stationären Handel
Der Basissatz liegt nun bei 0,20% (bzw. 0,12% für Güter des täglichen Bedarfs), im Schnitt maximal 0,15% – mit einer Obergrenze von CHF 0.36 für hohe Transaktionsbeträge.
Wichtig: Ob ein Produkt als «Gut des täglichen Bedarfs» gilt, hängt vom MCC (Merchant Category Code) des Händlers ab, nicht von der einzelnen Ware im Warenkorb.
Für domestische Debitkarten im stationären Handel gilt neu: Zahlungen – auch solche, die mit Smartphones oder Smartwatches ausgelöst werden – werden als „Card Present“-Transaktionen behandelt. Damit entfällt die bisherige, teurere Einstufung als „Card not Present“.
Onlinehandel profitiert – aber nicht genug
Auch für den Onlinehandel sinken die Gebühren – von bisher 0,31% auf 0,25%. Das ist eine spürbare Entlastung und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Allerdings bleibt ein fader Beigeschmack: Der stationäre Handel wird weiterhin deutlich bevorzugt. Die WEKO konnte nicht schlüssig begründen, warum Online-Transaktionen höhere Gebühren zahlen sollen – zumal viele Konsumenten beide Einkaufskanäle parallel nutzen.
Deutliche Senkung bei Karten aus dem EWR
Die wohl wichtigste Änderung betrifft Debit- und Kreditkarten aus dem EWR:
- Debitkarten: von 1,00% auf 0,20%
- Kreditkarten: von 1,15% auf 0,44%
Diese drastischen Senkungen entlasten Händler unmittelbar – und sind ein klares Ergebnis der beharrlichen Arbeit des VEZ.
Handeln Sie jetzt!
Damit Sie von diesen Gebührensenkungen profitieren, sollten Sie jetzt Ihren Acquirer kontaktieren und sicherstellen, dass die neuen, tieferen Interchange Fees in Ihren Konditionen umgesetzt werden.