Holzdeklarationspflicht

Seit 2012 gilt in der Schweiz die Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten (SR 944.021). Diese Verordnung stützt sich auf das Konsumenteninformationsgesetz (SR 944.0) und regelt die Deklarationspflicht von Holzart und Holzherkunft bei Rund- und Rohhölzern sowie bestimmten Holzprodukten aus Massivholz. Ziel der Deklarationspflicht ist es, die Transparenz für Konsumenten so zu erhöhen, so dass sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können.

Die EU-Reglementierung im Holzbereich verfolgt andere Ziele und sieht daher – im Gegensatz zur Schweiz –  nicht vor die Art und Herkunft des Holzes zu deklarieren.

Das BFK (Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen) hat zur Verordnung eine entsprechende Wegleitung erstellt.

 

Holzhandelsverordnung

Neue Pflichten für Akteure auf dem Holzmarkt

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegales Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Die neue Holzhandelsregulierung verlangt von allen Marktakteuren, ihre Pflicht zur Sorgfalt einzuhalten.

Gleichzeitig mit den neuen Artikeln im Umweltschutzgesetz (USG, 35e-35h) tritt die neue Holzhandelsverordnung (HHV) auf Anfang 2022 in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, dass nur noch legal geschlagenes Holz und Holzprodukte in der Schweiz auf den Markt kommen. Denn illegaler Holzschlag ist ein weltweites Problem mit negativen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Bisher fehlte hierzulande eine Regelung zur Bekämpfung des illegalen Holzschlags und Holzhandels. Andere Länder verbieten dies schon seit längerem.

In der Schweiz galt seit 2010 lediglich die Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Sie stellt sicher, dass die Kundschaft beim Kauf Informationen zur Art und Herkunft des Holzes erhält. Dank der neuen HHV
wird weltweit illegaler Holzschlag und -handel bekämpft und damit die Entwaldung, aber auch der Verlust der Biodiversität eingedämmt. Das hilft ebenso im Kampf gegen den Klimawandel.

Kurzvideo Neue Holzhandelsverordnung

Für mehr Informationen: www.bafu.admin.ch/holzhandel

Häufig gestellte Fragen – FAQ 

 

Links zu rechtlichen Grundlagen :
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen

 

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