Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) – Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021

Die Motion 17.3636 der UREK-S «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» wurde mit dem Wortlaut «Der Bundesrat wird beauftragt, ein optimiertes System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten zeitnah umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch Online-Händler und Importeure das System in der Schweiz nicht mehr unterlaufen können. Dabei soll der Vollzug primär privatrechtlich und der administrative Aufwand möglichst gering sein» am 27. September 2018 angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, die hier vorliegende Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG, SR 814.620) auszuarbeiten.

In unserer Stellungnahme zur Revision der Verordnung über die Rücknahme, Rückgabe und Entsorgung von elektrischer und elektronischer Geräte VREG kommen wir zum Schluss, dass der Vorschlag zurückgewiesen werden soll. Die Vorlage verzichtet einerseits die von der Motion avisierten ausländischen Onlinehändler/Plattformen in die Pflicht zu nehmen, andererseits ist der Grenznutzen einer „Verstaatlichung“ des heute privat organisierten Systems nicht im Ansatz aufgezeigt worden. Der ausführende Bericht äussert sich weder zu heute erzielten Sammelquoten, noch zu erzielenden Verbesserungen mit der neuen Systematik. Aus der finanziellen Perspektive (Gesamtfinanzierung aktuell vs. morgen , Finanzierungslücken etc) findet sich keine einzige quantifizierte Aussage im 48seitigen Bericht.

Vernehmlassungsantwort VREG HANDELSVERBAND.swiss

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