Aufhebung der Schweizer Industriezölle

Per 1. Januar 2024 werden beim Import von Industriegütern in die Schweiz keine Zollgebühren mehr erhoben. Die Änderung im Zollverfahren bringt sowohl finanzielle als auch administrative Vorteile für Unternehmen.

Unter Industrieprodukten versteht man in der Schweiz sämtliche Güter mit Ausnahme von Agrarprodukten (z.B. Futtermittel) und Fischereierzeugnissen. Im Zuge der Industriezollaufhebung wird auch der Schweizer Tarifstamm überarbeitet. Die heutigen 9’114 Tarifnummern werden auf 7’511 reduziert und damit weitestgehend an die EU-Norm angeglichen. Das Einfuhrverfahren an sich, sprich die Zollanmeldung mit entsprechender Tarifierung, bleibt aber bestehen.

Was müssen Unternehmen beachten?

  • Händler, die Produkte in die Schweiz versenden oder importieren, müssen infolge der Anpassung ihre Tarifkataloge gemäss dem neuen, reduzierten Tarifstamm anpassen. Hilfestellungen und die neuen Tarifnummern gibt es hier: Änderungen auf den 1.1.2024 – Aufhebung der Industriezölle (admin.ch)
  • Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt eine Deklaration der einzuführenden Waren notwendig, um statistische Daten zu erfassen und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr zu erheben. Rückerstattungsanträge entfallen, da keine Zölle in der Schweiz entrichtet wurden.
  • Die Industriezollabschaffung hat keinen Einfluss auf die Ausfuhr aus der Schweiz oder eine Wiedereinfuhr in die EU beispielsweise bei Retouren ausländischer Online-Shops. Kann der Schweiz-Import nicht nachgewiesen werden, fallen beim Wiederimport in die EU-Zollgebühren an. Eine saubere Dokumentation verhindert dies.

Weitere Informationen und Unterstützung bei grenzübergreifenden Versänden findest du hier: Verzollung Schweiz | MS Direct (ms-direct.com)

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top