COVID-Verordnung ab dem 18.01.2021
19.01.2021:
Dürfen nun Sitzungen mit mehr als 5 Personen abgehalten werden?

Art. 6 Abs. 2 der COVID-Verordnung (5 Personen Regelung) bezieht sich nur auf «Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen). Sitzungen in Unternehmen fallen nicht darunter. Sie fallen auch nicht unter das generelle Veranstaltungsverbot. Schutzkonzept ist natürlich Pflicht: (Schutzmaske, Abstand, Oberflächendesinfektion, Erhebung Kontaktdaten etc.). Wenn Mitarbeiter daran teilnehmen, gilt zudem das STOP-Prinzip (Art 10 Abs. 2 der COVID-Verordnung):
Substitution = lässt sich die Sitzung durch etwas anders Ersetzen?
Technische Massnahmen = lässt sich die Sitzung auch online Abhalten?
Organisatorische Massnahmen = Distanz, Oberflächendesinfektion, Spuckwände, Lüften etc.
Persönliche Schutzausrüstung = Maske

 

COVID-Verordnung stationärer Handel ab dem 18.01.2021
13.01.2021: Der Bundesrat hat heute entschieden Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs bis Ende Februar zu schliessen

Was sind Güter des täglichen Bedarfs?
Offen bleiben können Einkaufsläden (inkl. Kioske und Tankstellenshops) und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, und dazu gehören in erster Linie Lebensmittel, aber auch eine Reihe weiterer Produkte des kurzfristigen und täglichen Bedarfs, nämlich:
– Drogerieprodukte wie Seife, Deos, Parfums, Hautcrèmes, Kosmetika oder Windeln.
– Koch- und Essgeschirr, Kochutensilien
– Wasch- und Reinigungsmittel
– Zeitungen, Papier- und Schreibwaren
– Pflanzen und Blumen
– Bau- und Gartenartikel
– Fotoverbrauchsartikel, Akkus und Batterien
– Tiernahrung und Produkte zur Tierhygiene
Massgeblich sind die in der Verordnung genannten Produkte: Verordnung – Weitere Massnahmenverschärfungen

Der Kauf von Kleidern und Schuhen in Geschäften ist vorläufig nicht mehr möglich?
Der Verkauf von Kleidern wie Jacken, Pullover, Hosen oder Schuhen ist verboten. Einzig Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung dürfen verkauft werden.

Welche Geschäfte dürfen in den kommenden Wochen offen bleiben?
Neben Einkaufsläden und Märkten, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, sind dies etwa Blumengeschäfte, Parfümerien, Papeterien und Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern.
Zudem Apotheken, Drogerien, Hörgerätegeschäfte, Orthopädiegeschäfte und weitere Läden für medizinische Hilfsmittel, Geschäfte für Reparatur und Unterhalt von Gegenständen (ohne Verkaufssortimente), Bau- und Gartenmärkte (mit beschränktem Sortiment), Blumenläden, Tankstellen.

Müssen die Grossverteiler ihre Sortimente wieder absperren oder abdecken?
Ja, wenn in der Filiale Sortimentsbestandteile angeboten werden, die nicht zu den Produkten des kurzfristigen und täglichen Bedarfs zählen. Aus Gründen der Gleichbehandlung müssen jene Produkte, die über das erlaubte Sortiment (vgl. Anhang 2 der Verordnung) hinausgehen, abgesperrt oder abgedeckt werden. Das gilt auch für Warenhäuser, die ihre Etagen mit Kleidern schliessen müssen. Die Geschäfte dürfen also nur jene Produkte erkaufen, die erlaubt sind. Kleiderläden zum Beispiel dürfen nur das gelistete Angebot an Unterwäsche etc. anbieten; Buchhandlungen können ein Zeitschriften- oder Papeterieangebot offen halten, aber keine Bücher verkaufen (click and collect erlaubt).

Können Tankstellenshops und Geschäfte in Bahnhöfen/Flughäfen am Sonntag geöffnet bleiben?
Das Sonntagsverkaufsverbot wird aufgehoben. Es dürfen aber nur Einkaufsläden (inkl. Kioske und Tankstellenshops) und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, offen sein. Kleidergeschäfte oder Buchhandlungen zum Beispiel müssen deshalb auch in Bahnhöfen geschlossen bleiben.

Kann ich in einem Geschäft Waren online bestellen und dann abholen?
Ja, das Abholen bestellter Waren vor Ort («click and collect») ist weiterhin möglich.

 

COVID-Verordnung stationärer Handel ab 09.12.20
08.12.2020: Der Bundesrat hat am Freitag eine Anpassung der Schutzmassnahmen für Ladenflächen und Zugangsbereiche angeordnet.

 

Corona-Härtefallregelung
08.12.2020

Die Härtefallregelung auf Bundesebene wurde per 25. November 2020 verabschiedet, die Rahmenbedingungen sind nun klar. Anspruch auf Kredite oder a fonds perdu Beiträge hat, wer (nicht abschliessend):

  • 2020 einen Rückgang im Jahresumsatz von mehr als 40 % verzeichnet
  • mind. 100 TCHF Umsatz realisiert (dazu gibt es noch neue Anträge im Parlament)
  • in den nächsten 5 Jahren keine Dividenden ausbezahlt bzw. vorher die bezogenen Beiträge zurückbezahlt

Wichtig: Das ist die Gesetzgebung auf Bundesebene, nun muss jeder Kanton dazu eine eigene Verordnung aufsetzten und die Bundesverordnung umsetzen. Die Beiträge werden vom Kanton gesprochen und vom Bund mitfinanziert. Dies bringt mit sich, dass wir 26 verschiedene Verordnungen erwarten müssen und jedes Unternehmen in seinem Sitzkanton die Entwicklung mitverfolgen muss.

 

Home-Office: gesetzliche Regeln und Handlungsempfehlungen
10.11.2020 – 8h00

Was ist im Home-Office erlaubt? Welche gesetzlichen Regeln gibt es für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Hier die Antworten

 

Fragen zum Contact Tracing bzw. COVID Tracing APP
02.07.2020 – 12.00 Uhr

  1. Wenn eine Person mit COVID APP oder telefonischem Contact Tracing informiert wird, dass sie sich im Umkreis von infizierten Personen aufgehalten hat, droht eine Quarantäne für den gesamten Betrieb?
    Unternehmen, welche über ein Schutzkonzept verfügen und deren Mitarbeiter sich an die Distanz- und Schutzmassnahmen halten, können nicht verpflichtet werden, ganze Abteilungen unter Quarantäne zu stellen, nur weil ein MA über die COVID Tracing App oder physisches Contact Tracing mit einem COVID Träger Kontakt hatte.
  2. Was passiert, wenn ich kein Schutzkonzept habe oder sich die MA nicht an das Schutzkonzept halten?
    Unternehmen, welche nicht über Schutzkonzepte verfügen und keinen Nachweis über die Einhaltung der Distanz- und Schutzmassnahmen erbringen können, laufen ein Risiko behördlich breiter temporär unter Quarantäne gestellt zu werden. Die ist Sache der kantonalen Aufsicht.Wenn ein Arbeitgeber ein untaugliches Schutzkonzept hat oder sein Schutzkonzept nicht durchsetzt, dann haftet er auf Grund der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht, wenn sich ein Mitarbeiter im Betrieb mit Corona angesteckt hat und auch die anderen Mitarbeiter in Quarantäne müssen, sprich er zahlt weiter den Lohn.
    Empfehlung: Rufen Sie das Schutzkonzept konsequent in Erinnerung Ihrer Mitarbeiter und überprüfen Sie die Einhaltung der Massnahmen regelmässig. Es schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen.
  3. Sollen wir unseren Mitarbeitern empfehlen die COVID APP zu nutzen?
    Der Einsatz der COVID App ist freiwillig und darf nicht aufgezwungen werden. Eine Empfehlung die App zu nutzen ist denkbar, jedoch für keinen Mitarbeiter verpflichtend. Ergänzend anzumerken bleibt, dass von Gesetzes wegen Behörden, Unternehmen und Einzelpersonen keine Person aufgrund ihrer Teilnahme oder Nichtteilnahme am PT-System bevorzugen oder benachteiligen dürfen und abweichende Vereinbarungen unwirksam sind (Art. 60a Abs. 3 Satz 2 EpG).
  4. Sollen wir unseren Mitarbeitern empfehlen die COVID APP während der Arbeit zu aktivieren?
    1. Wenn Sie über geeignete Distanz- und Schutzmassnahmen verfügen, ist eine Aktivierungsempfehlung am Arbeitsplatz nicht notwendig.
    2. Sind Ihre Mitarbeiter Situationen ausgesetzt, welche temporäre Nähe zu Kunden bzw. anderen Personen nicht ausschliessen lässt und keine anderen Schutzmassnahmen möglich sind, kann eine solche Empfehlung ausgesprochen werden. Die Empfehlung ist aber für keinen Mitarbeiter verpflichtend. (siehe auch Punkt 3)
Ist Click & Collect erlaubt?

26.03.2020: Das BAG erlässt genauere Richtlinien zu Click & Collect

Der Bund hat mittlerweile klare Vorgaben für Click und Collect formuliert. Die entsprechende Ausführung zur Verordnung finden Sie hier (Seite 17 unten) . De facto dürfen Sie Click & Collect ausserhalb Ihres Ladenlokals anbieten – es darf aber kein Kontakt zwischen Verkaufspersonal und Kunde entstehen (auch nicht mit social distancing) und kein Ladenlokal betreten werden.

Beispiele was erlaubt ist:

  • Kunde ruft an oder bestellt online – Sie legen ein Paket vor die Tür Ihres Lokals – Kunde holt ab. Wichtig: Kein Betreten des Ladenlokals, Bargeldtransaktion zwischen Kunde und Verkäufer zum Zeitpunkt der Übergabe ist nicht erlaubt, Sie müssen also vorab via KK bezahlt werden oder legen dem Paket eine Rechnung bei.
  • Kunde ruft an oder bestellt online – Post, Luckabox, Notime, Annanow, Quickpac holen Pakete ab in Ihrem Lokal ab und stellen zu
  • Sie organisieren einen Drive in – Kunden können bereit gestellte Waren abholen und einladen (zum Beispiel Gärtnereien, Do It etc.). Wichtig: Kein Betreten des Ladenlokals, Bargeldtransaktion zwischen Kunde und Verkäufer zum Zeitpunkt der Übergabe ist nicht erwünscht, Sie müssen also vorab via KK bezahlt werden oder legen dem Paket eine Rechnung bei

 

Gibt es Einschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr?

16.03.2020 – 17.00 Uhr: Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates ist der grenzüberschreitende Warenverkehr weiterhin möglich.

Wie stelle ich in unserer Logistik sicher, dass im Falle einer Erkrankung nicht die ganze Logistik still steht?

16.03.2020 – 14.00 Uhr: Es gibt neben den hygienischen Präventivmassnahmen verschiedene Ansätze:

  • Eine Möglichkeit besteht darin verschiedene kleinere Logistikteams zu bilden, welche in abwechselnden Schichten arbeiten. Das kann heissen, dass man aus einer Schicht einfach zwei oder je nach Grösse noch mehr Schichten macht. Man reduziert damit das Risiko einer Ansteckung in der ganzen Gruppe. Dies ist natürlich aufwändig und nicht gern gesehen, es hilft aber die Risiken zu minimieren.
  • Dezentralisierung von Ware: Legt an einem 2. Ort (evtl. auch in einem Laden) einen separaten Stock mit den wichtigsten Artikeln an. So kann bei einer Schliessung/Zugangsbeschränkung eines Standortes zumindest auf die wichtigsten Waren am anderen Standort zugegriffen werden.
  • Wenn möglich ein Arbeitsplatz = 1 Person ==> keine Vermischung von Arbeitsplätzen
  • Tritt ein Fall ein, muss für eine Reinigung der Arbeitsplätze, Instrumente und sanitären Einrichtungen der Betrieb eingestellt werden. Hingegen ist es aus aktueller Sicht nicht notwendig, jeden Artikel / Kartonagen etc. zu desinfizieren, es sei denn, diese haben sich in der direkten Arbeitsumgebung der betroffenen Person befunden.
  • Evtl. Bewilligungsgesuche für Abend / Nachtarbeit eingeben, wenn Schichten länger gestreckt werden müssen
Gibt es Einschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr?

16.03.2020 – 10.00 Uhr: Aktuell ist der Warenverkehr auf „normalen“ Gütern nicht eingeschränkt. Im Bereich der Medizinalprodukte haben einzelne Länder Verbote / Auflagen formuliert.

Darf ich trotz Schliessung von Läden meinen Online-Shop weiterbetreiben?

13.03.2020: Ja, trotz der aktuellen Einschränkungen dürfen Online-Shops ihre Aktivitäten weiter betreiben. Selbstverständlich sind alle Unternehmen gehalten, sämtliche Massnahmen zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden weiterhin zu treffen.

Bestehen Einschränkungen in Bezug auf Sortimente, welche derzeit versandt werden dürfen?

13.03.2020: Nein, es bestehen derzeit keine Einschränkungen in Bezug auf Sortimente.

Was passiert, wenn ich nicht liefern kann?

13.03.2020: OR bzw. Ihre AGB Regelungen betr. Erfüllung eines Vertrages gelten nach wie vor. Die aktuelle Situation ändert noch nichts am Vertragsrecht bzw. Vertragserfüllung zwischen Anbieter und Konsument.

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