Fällt mein Unternehmen unter den Mindestlohn?

 1. Schweizerischer Flickenteppich

Im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern, gibt es in der Schweiz kein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn. In den letzten Jahren haben fünf Kantone einen Mindestlohn eingeführt und Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben in einigen Branchen Mindestlöhne ausgehandelt, die in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) der jeweiligen Branchen festgehalten sind. Daraus ist ein Flickenteppich entstanden bei dem man gern einmal den Überblick verliert. Nachfolgend sollen jene Mindestlöhne die auch für den Detailhandel gelten zusammengetragen werden.

1.1. Kantonale und kommunale Mindestlöhne

Die Kantone Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt haben einen Mindestlohn eingeführt, der auf der Ebene des jeweiligen Kantons für bestimmte Branchen gilt. Am 18. Juni 2023 haben die Stimmberechtigte der Einführung eines Mindestlohns in der Stadt Winterthur und in der Stadt Zürich zugestimmt. Neu soll für alle Arbeitnehmenden, die mehrheitlich in der Stadt Zürich bzw. Winterthur arbeiten, ein Mindestlohn gelten. Allerdings verzögert sich hier die Inkraftsetzung infolge von Rekursen.

1.2. Gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne

Gesamtarbeitsvertraglich festgelegte Löhne werden durch die Vertragsparteien ausgehandelt. Sie gelten für angeschlossene Arbeitgeber als Mindestlöhne und müssen zwingend eingehalten werden.

Die Behörde im Bund und in den Kantonen können GAVs allgemeinverbindlich erklären. Folglich wird der Geltungsbereich der GAV auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber der betreffenden Branche ausgedehnt.

1.3. Kantonal bzw. kommunale oder Gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne: Welche Bestimmung hat Vorrang?

Im Kanton Basel-Stadt, Jura und Tessin findet der kantonale Mindestlohn in Branchen mit allgemeinverbindlichen GAVs keine Anwendung. Auch in der Stadt Winterthur gilt diese Einschränkung. Allgemeinverbindliche GAVs haben gegenüber dem kommunal festgesetztem Mindestlöhn Vorrang.

In den Kantonen Neuenburg und Genf ist der Anwendungsbereich der kantonalen Mindestlöhne hingegen breiter: Der kantonale Mindestlohn hat auch gegenüber allgemeinverbindliche GAVs Vorrang. Auch in der Stadt Zürich gilt der jeweils höhere Mindestlohn.

 

2. Mindestlöhne nach Branche

In der nachfolgende zwei Tabellen bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Mindestlöhne im Detailhandel nach Branche. Diese stammen aus Gesamtarbeitsverträgen und allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge.

2.1. Mindestlöhne, die für alle Betriebe und Beschäftigten in einer Branche bindend sind:

2.2 Gesamtarbeitsverträge, die für Branchen oder Betriebe einen Mindestlohn festlegen:

 

Autor: RA lic. iur. Severin Pflüger, stv. Geschäftsführer HANDELSVERBAND.swiss

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