Geoblocking auf den 2. Blick

WISHFUL THINKING IN POLITIK UND MEDIEN

In den letzten Tagen ist in der Schweiz vor allem bei Konsumentenschützern, Fernsehen und anderen Medien das Thema «Verbot von Geoblocking» hochgekocht worden. Denn Brüssel hat entschieden, dass Geoblocking verboten werden soll. Soweit so gut und korrekt.

Nun haben aber verschiedene Medien  – und nicht nur mit Schweizer Herkunft – damit gleich eine Pflicht für Händler zu grenzüberschreitenden Lieferungen einer Ware hineininterpretiert. Einmal mehr war in der «Skandalpressewelt» der Wunsch Vater oder Mutter des Gedankens.

Damit es ganz am Anfang gesagt sei: Es gibt auch in der EU (noch) keine Pflicht zur grenzüberschreitenden Lieferung. Verboten wird allerdings, dass man User in ihrer Freiheit blockiert auf welchen Seiten auch immer herumzusurfen, Preisvergleiche anzustellen etc. und sogar eine Bestellung aufzugeben. Aber eine Pflicht zu liefern bzw. über die Grenze hinweg zu verkaufen besteht nicht – auch in Brüssel hat man offenbar erkannt, dass dies gar nicht möglich ist.

Und nun die Frage aller Fragen: Wieviele Websiten (Shops) betreiben heute überhaupt noch Geoblocking? 30%, 40%, 50% oder vielleicht sogar 90 % wie es der Dramatik der Ankündigung hätte entsprechen sollen?

WIEVIELE WEBSITEN WERDEN BEIM ERSTAUFRUF NOCH GEBLOCKT?

…. genau 2 % der Webseiten betreiben heute noch ein Geoblocking im Sinne einer Access Verweigerung aufgrund einer «falschen» IP-Adresse. Wenn es ums Kaufen und Bezahlen geht, sieht die Situation dann anders aus. Das ist aber auch nicht unbedingt verwunderlich. Warum?

Landesspezifische Regularien für Unternehmen:

  1. Selbst innerhalb der EU gibt es länderspezifische Regularien. Produkte müssen unterschiedlich deklariert werden (Bsp. Sprachen), es gelten unterschiedliche MWST-Sätze, das eine Land verlangt eine juristische Person als Niederlassung und das Dritte (z.B. Schweiz) kennt noch Zölle (nach Gewicht!!) und andere Währung. Es gibt fast für jedes Zielland Hürden zu überwinden wenn Ware über die Grenze geschickt wird.
    Natürlich sieht das die Privatperson (inkl. Konsumentenschutz) nicht als Hürde, denn die Privatperson kann ja Ware einführen ohne auf Gesetze Rücksicht nehmen zu müssen – es gelten in den meisten Fällen einfach Betragsobergrenzen.
  2. Jeder der 28 EU Mitgliedstaaten kennt ein eigenes MWST-Regime. Wohl besteht bei digitalen Gütern seit 2015 ein vereinfachter Deklarationsprozess für grenzüberschreitende MWST-Verrechnung (MOSS – Mini One Stop Shop), für physische Güter ist diese Lösung aber noch nicht zugänglich. Angesichts der früheren MWST-Umgehungsaktivitäten haben sämtliche Länder in der EU die Schraube angezogen und fürchten – gerade wegen der Cross-Border-Aktivitäten des Online-Handels – ein Verdunsten ihrer MWST-Einnahmen.
  3. Kulturelle und operative Problemstellungen werden im Bereich Geoblocking derzeit völlig ausgeblendet. Sprachliche Hürden, Rücksendungen, Warenverluste, Zahlungsmodalitäten im Land x  werden schlicht ignoriert bzw. beiseite geschoben. Mit Verlaub: Ein KMU ist heute kaum in der Lage, all diesen Anforderungen professionell entgegen zu treten und für jedes EU-Land alle Anforderungen zu erfüllen. Es mag für Amazon möglich sein, aber 99 % der Anbieter sind damit überfordert – finanziell aber auch strukturell.

WAS BLEIBT DERZEIT VOM GEOBLOCKING?

Es bleibt derzeit in etwa wie es wahr: Der Access zu den Websiten war schon vorher gegeben, eine Eingangsfrage auf welchen Shop man geleitet werden soll, muss erlaubt bleiben. Man kann ja als Konsument immer noch wählen.

Man kann jetzt zwar auf ausländischen Websiten bestellen. Yeah! Aber eine Lieferpflicht besteht heute noch nicht und es sieht auch nicht so aus, als ob es dies in den nächsten Monaten geben wird.
Oder in einem schönen englischen Term beschrieben: «Obligation to sell, but not to deliver».
Der Berg hat eine Maus geboren und ein Problem gelöst, welches offenbar nur noch zu 2 % bestanden hat!

Denn bevor so eine Pflicht überhaupt denkbar wird, muss die EU noch einige Hausaufgaben machen:

  1. Lösung für vereinfachte MWST-Deklaration pro Land
  2. Einheitliche Regulierung in Bezug auf Produktevorschriften, Sprachen, Warenprüfung etc.
  3. Vereinheitlichung/Standardisierung des Zahlungsverkehrs über einen Standard, welcher für alle und jeden zugänglich ist und dem Händler Ausfallsicherheit anbietet
  4. Regulierung der Posttarife über ganz Europa (inkl. Schweiz)
  5. Die Schweiz müsste sich voll in die EU-Vorgaben einfügen lassen
  6. Und last but not least: Es müsste wahrscheinlich irgendwann eine Art Finanzausgleich zwischen den EU-Staaten geben, denn die Online-Unternehmen werden sich dorthin bewegen, wo die tiefsten Einkommenssteuern anfallen, die grosszügigsten Subventionen gesprochen werden und die tiefsten Arbeitskosten anfallen.

… denn man will ja den Konsumenten den tiefsten Preis in Europa zugänglich machen, dies impliziert immer auch, dass die Unternehmen dorthin gehen, wo die tiefsten Kosten zu erzielen sind.

Ach ja, und das ist noch ein Detail: Sprache. Stellen sie sich mal vor, wieviele Spanische Konsumenten überhaupt in der Lage sind eine Deutsche Website zu lesen und umgekehrt. Cross Border Einkaufen scheitert (zumindest heute) bei allen anderen formalen Hürden auch heute noch häufig an der Sprache. Aber wer weiss, vielleicht werden wir bzw. EU-Shops bald dazu verpflichtet in 28 Sprachen anzubieten… das wäre dann wieder eine kleine Chance für die Schweiz, dieses Herausforderung kennen wir ja bestens!

RISIKO DER WEITEREN REGULARIEN

Wenn man die Bemühungen und Bewegungen der EU verfolgt, besteht ein Risiko, dass mit Gesetzesergänzungen zu einem späteren Zeitpunkt versucht wird, auch einen Lieferzwang herzuleiten. Das wäre dann ein neues Kapitel in der Geschichte des Wirtschaftsraums! Angesichts der uneinheitlichen Gesetzesgrundlagen und egoistischen Ansprüchen einzelner Mitgliedsstaaten könnten wir dies nur schwer nachvollziehen, es müssen zuerst in anderen Bereichen weitgehende Harmonisierungsschritte eingeleitet werden. Undenkbar ist es nicht, aber die Reihenfolge der Handlungen scheint derzeit ganz einfach verkehrt, «das Pferd wird beim Schwanz aufgezäumt» trifft es wahrscheinlich am besten.

Die von Schweizer Konsumentenschutzorganisationen zusätzlich geforderten Deklarationspflichten für allerlei Produkte laufen dem Wunsch weniger Hürden und günstigen Preisen jedoch völlig entgegen. Der Handel Schweiz wird grade in diesen Jahren von denen stranguliert, welche am lautesten nach tiefen Preisen rufen!

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