Gleich lange MwSt.-Spiesse

MWST-PFLICHT FÜR AUSLÄNDISCHE ONLINE-HÄNDLER?

Etwas überrascht (aber ganz ehrlich nicht unverhofft) haben wir heute die Mitteilung des Bundesrates entgegen genommen, dass mit der Teilrevision des MWST-Gesetzes auch der ausländische Online-Händler, welcher in die Schweiz liefert, ab 100’000 TCHF Jahresumsatz in der Schweiz MWST-pflichtig werden soll.

Was den einen oder anderen Leser erstaunen mag: Ja, es gibt Händler, welche in der Schweiz mutmasslich 200 bis 300 Mio Umsatz bolzen, aber bis heute keine MWST abliefern. Nicht nur die EU hat dieses Phänomen der „MWST-Verflüchtigung“ erkannt und konsequent angegangen. Auch der Bundesrat hat die Tragweite dieser MWST-Umgehung jetzt erkannt und tritt dieser Entwicklung mit der Schaffung von gleich langen Spiessen zwischen in der Schweiz und im Ausland ansässigen Online-Händlern entgegen (Hinweis: alle Mitglieder unseres Verbandes mit Haupt-Sitz im Ausland haben sich freiwillig der MWST unterstellt!).

Nachdem die EU in diesem Jahr den sogenannten MOSS (mini-one-stop-shop) für digitale Güter eingeführt hat, um den Steuerumgehungsmodellen einen Riegel zu schieben, zieht nun vielleicht auch die Schweiz endlich eine Steuerlinie in die fast grenzenlose Online-Landschaft.

Wir hören schon die Stimmen, welche von neuen „Handelshemmnissen“ oder „Kaufkraftabschöpfung“ etc. sprechen. Mit Verlaub: Dieser Vorschlag wird einzig und alleine dazu führen, dass ein Geschäftsmodell eingeschränkt wird, welches insbesondere dem in der Schweiz ansässigen Buch- und Kleinelektronikzubehörhandel das Leben noch schwerer gemacht hat, als es vor- und nach der Frankenaufwertung schon war. Amazon wird die MWST mit einem Augenzwinkern abrechnen bzw. administrieren können und auch alle anderen professionellen Online-Händler mit einem Umsatz > 100’000 CHF werden in der Lage sein auf den Kaufpreis 8 % oder 2.5 % MWST abzurechnen. Die Schweizer Online-Händler müssen es auch können.

Und bitte nicht verwechseln: Es hat nichts mit Zollgebühren etc. zu tun, diese Freigrenzen bestehen (zumindest gemäss jetziger Erkennntnis) noch immer.

Noch ein Wort an alle „jubelnden“ Online-Händler: Diese Gesetzesänderung könnte auch dazu führen, dass der eine oder andere ausländische Online-Händler sich sagt: WENN SCHON, DENN SCHON. Bislang haben sich gerade ein Amazon, ein ASOS und andere noch nicht mit allen Sortimenten in der Schweiz breit gemacht – unter anderem wegen der Ausnutzung der MWST- und Zoll-Freigrenzen. Diese gesetzliche Anpassung könnte natürlich auch zur Folge haben, dass jetzt dann im einen oder anderen Online-Unternehmen erst recht zur „Attacke geblasen“ wird.

Was ich aufgrund der Gesetzesanpassung noch nicht beurteilen kann ist die Frage, ob nun auch die digitalen Güter (E-Books, Downloads etc.) unter dieses Regime fallen werden. Gemäss Entwicklung in der EU wäre dies der konsequente Schritt, es ist aber für eine Behörde natürlich fast unmöglich heute über diese „digitalen Warenströme“ den Überblick oder gar die Kontrolle zu halten.

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