Maskenpflicht an der Arbeit wird aufgehoben – 26.06.2021

An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.
Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden.

Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt
Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

 

Angepasstes Home Office Regel – 31.05.2021

Der Bundesrat hat am 26.05.21 aufgrund der günstigen epidemiologischen Lage per 31.05.21 weitere Öffnungsschritte beschlossen. Dazu gehört auch die Umwandlung der Home-Office-Pflicht in eine Home-Office-Empfehlung für jene Unternehmen, die im Rahmen der Teststrategie des Bundes eine repetitive Testung durchführen und in ein kantonales Testprogramm eingebunden sind. Home-Office ist unter dieser Voraussetzung keine verpflichtende Massnahme, wird aber weiterhin empfohlen.

Faktenblatt: Umgang mit den angepassten Home-Office-Regeln 

 

Home Office-Pflicht

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren. Dazu gehört auch die Home-Office-Pflicht.

1. Was bedeutet die Verpflichtung zum Homeoffice?
Bisher galt eine dringende Empfehlung. Neu sind die Arbeitgeber verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Ziel ist es, die Zahl der Kontakte zu reduzieren.

2. Wenn ich im Homeoffice arbeiten muss – bekomme ich dann eine Entschädigung für die Unkosten daheim?
Nein, der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung (Stromkosten, Beiträge an Mietkosten o.ä.) zahlen, da es sich nur um eine vorübergehende Anordnung handelt. Die Arbeitgeber müssen aber geeignete organisatorische und technische Massnahmen treffen, um Home Office zu ermöglichen. Diese müssen mit einem vernünftigen Aufwand realisierbar sein.

3. Wenn Homeoffice aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist; wie werden die Arbeitnehmenden geschützt?
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, sind weitere Massnahmen am Arbeitsplatz nötig. Neu soll zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht gelten, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt angesichts der hohen Infektionsgefahr nicht mehr.

 

Home Office: Tipps, damit es klappt

Viele Mitarbeitende arbeiten inzwischen nur noch oder zumindest teilweise von zu Hause aus – eine ungewohnte Situation. Umdenken, Selbstverantwortung übernehmen und neue Routinen entwickeln: Home Office fordert uns alle, bringt viele Vorteile, aber auch neue Herausforderungen mit sich. Ablenkung oder Isolation können zum Problem werden. Mehr Flexibilität kann hingegen bereichernd sein.

Im Folgenden wollen wir Ihnen Hilfestellungen für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden geben. Diese sind als Empfehlungen zu verstehen – wir sind uns bewusst, dass sich jede und jeder in dieser ungewohnten Situation individuell einfinden muss.

Grundsätzlich gelten die personalrechtlichen Regelungen auch im Home Office. Vorgaben, namentlich die maximale tägliche Arbeitszeit (11 Stunden pro Tag), vorgeschriebene Ruhezeiten (30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit ab 7 Stunden) und Pausen (pro Halbtag 15 Minuten) sind einzuhalten. Details zu Arbeitszeiten können im Personalreglement und Home Office-Reglement nachgelesen werden.

Teilzeitarbeitende beachten weiterhin ihre regulären Arbeitstage oder ändern diese nur nach Absprache mit den Vorgesetzten.

 

Empfehlungen:

1. Geben Sie dem Tag eine Struktur

  • Legen Sie fest, wann Sie arbeiten und wann Sie frei haben. Halten Sie Ihren Outlookkalender aktuell, damit klar ist, wann Sie erreichbar sind. Bleiben Sie bei einer Sache und trennen Sie klar, wann Sie für die Arbeitgeberin arbeiten und wann Sie sich um den Haushalt, Kinder etc. kümmern.
  • Planen Sie Pausen ein – dazu gehört auch eine kleine Kaffeepause zwischendurch.
  • Im Schlafanzug auf dem Sofa die Mails bearbeiten, klingt verlockend. Doch: Die Trennung von Arbeit und Privat wird besser gelingen, wenn Sie sich wie fürs Büro parat machen.

2. Richten Sie sich gut ein

Im Idealfall haben Sie ein separates Zimmer, in dem Sie Ihr Büro einrichten können oder aber sonst einen hellen und ruhigen Arbeitsplatz. Versuchen Sie, diesen vorübergehenden Arbeitsplatz möglichst ergonomisch einzurichten:

  • Gut beleuchteter Raum. Bildschirm so aufstellen, dass das Licht von der Seite einfällt.
  • Stuhlhöhe richtig einstellen.
  • Arbeitsplatz ordentlich und sauber halten.
  • Auf regelmässiges Lüften achten.

 3. Bleiben Sie in Bewegung

«Wer rastet, rostet», heisst es im Volksmund. Der Anteil «rasten» ist im Home Office in der Regel grösser, denn der Arbeitsweg entfällt und auch alle anderen Wege sind kürzer.

Achten Sie deshalb insbesondere im Home Office darauf, sich ausreichend zu bewegen. Stehen Sie immer wieder auf und gehen Sie ein paar Schritte. Bauen Sie Übungen für Schultern und Nacken in den Arbeitsalltag ein.

4. Reden, reden, reden

Jeder arbeitet für sich allein im Home Office vor sich hin – das macht auf die Dauer einsam. Social Distancing bezieht sich auf den räumlichen Kontakt – virtuell ist alles möglich. Wie wäre es also mit einem virtuellen Kafi-Termin unter Kollegen? Generell empfiehlt es sich, öfters mal zum Telefon zu greifen. Dies reduziert die Mailflut und das Risiko von Missverständnissen.

Wie führt man eigentlich im Home Office? Nicht anders als sonst!

🙋‍♀️ Hallo – hast du kurz Zeit?
❤️ Wie geht es dir?
💪 Kann ich dich irgendwie unterstützen?
☕️ Mach mal Pause.
🔮 Nächste gemeinsame Schritte:
💐 Danke für alles was du machst!

Im Zweifelsfall genügt Punkt 6 🤗

5. Ein Team, eine einheitliche Organisation

Damit Ihr als Team gut funktioniert, ist es wichtig, dass Ihr euch gut organisiert und verbindliche Spielregeln festlegt:

  • Tragen Sie in Ihrem Kalender ein, wann Sie erreichbar sind und wann nicht.
  • Teams, Skype, Mail oder doch WhatsApp? Einigen Sie sich auf einen Kommunikationskanal und definieren Sie gegebenenfalls eine Rückfallebene.
  • Manche Arbeiten eignen sich möglicherweise nicht für die aktuelle Home Office-Phase. Besprechen Sie im Team, welche Aufgaben zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden können.

 6. Lächeln Sie und bleiben Sie geduldig

Die Schweiz ist im Ausnahmezustand. Alle müssen sich an die neue Lage gewöhnen. Bleiben Sie geduldig, auch wenn nicht alles auf Anhieb funktioniert. Seien Sie tolerant, falls in der nächsten Teamkonferenz von irgendwo ein quengelndes Kind zu hören ist und bleiben Sie ruhig, falls es nicht so schnell vorwärts geht wie sonst. In vielen Bereichen sind die Ressourcen aufgrund von reduziertem Personaleinsatz (Kurzarbeit), Krankheit, Quarantäne oder Kinderbetreuung knapp. Jeder gibt sein Bestes. Erwarten Sie nichts und rechnen Sie mit allem. Oder anders ausgedrückt: Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen – und aussergewöhnliches Verständnis.

 

 

 

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