Immer wieder werden wir als Verband angefragt, ob wir nicht Standard AGB oder Datenschutzerklärungen für den Onlinehandel zur Verfügung stellen könnten. Unsere Antwort lautet dann jeweils ganz juristisch: JEIN.

Wir können Standard AGB anbieten, diese müssen aber mit einem grossen ABER oder ACHTUNG versehen werden: Es handelt sich dabei wirklich um einen minimalen Standard ohne Anpassung auf Eigenheiten eines Unternehmens in seiner Beziehung zum Kunden. Unser Standard ist somit ein „Vorschlag“ auf dem man aufbauen kann. Sie können grosszügiger sein oder auch genauer werden. Es gilt einfach zu beachten: Wenn nichts geregelt wird, kommt das OR zur Anwendung und wenn Regelungen gegen das OR verstossen oder einfach missbräuchlich sind, können AGB für nichtig erklärt werden (womit dann wieder OR zur Anwendung gelangt).

Wir empfehlen in jedem Falle ein Gegenprüfung Ihrer Unternehmens-AGB und –DSE durch unsere Verbandsanwälte bei Meyerlustenberger Lachenal Ltd. (MLL) (gemeinsam mit diesen haben wir auch diese Standardvorlagen erstellt). Das kostet zwar etwas, erspart Ihnen aber in der einen oder anderen Situation Missverständnisse und Ärger.

Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss erhalten die aktuelle Version der AGB und DSE gratis zur Verfügung gestellt.

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