Ich möchte einen Onlineshop eröffnen, was habe ich zu beachten?

 

Business-Plan

Bevor Sie loslegen: Legen Sie sich vor allen anderen Schritten ein Zahlengerüst bzw. einen Business Plan zurecht. Die meisten Online-Abenteuer scheitern wegen unterschätzter Kosten und der Komplexität des Onlinehandels. Falls Sie dann überzeugter Start-up Pionier sind, nachstehend ein paar „Ratschläge“ und Hinweise, welche Ihnen den Start ins Online-Leben vielleicht etwas vereinfachen:

Formale Anforderungen – Rechtsform

Auch die Wahl der Rechtsform Einzelfirma, GmbH, AG oder andere ist eine gut zu überlegende Fragestellung, welcher Sie im Vorfeld der Gründung Zeit einräumen sollten.
Hier finden Sie hilfreiche Informationen zur Firmengründung.

Ist ein Handelsregistereintrag meines Unternehmens notwendig?
Natürliche Personen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres Roheinnahmen von mindestens CHF 100’000 (Jahresumsatz) erzielen, sind verpflichtet, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen.

Welche Vorteile hat ein freiwilliger Handelsregistereintrag?
Wer ein Einzelunternehmen betreibt und nicht verpflichtet ist, sich ins Handelsregister einzutragen, kann sich freiwillig eintragen lassen. Auch ein Verein kann sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

Ein solcher freiwilliger Eintrag wird vorgenommen, weil

  • ein Geschäftspartner dies verlangt.
  • so ein Firmenfahrzeug eingelöst werden kann.
  • ein anderes Gesetz dies vorschreibt (Geldwäschereigesetz, …).
  • von bestimmten Lieferanten nur dann Rabatte gewährt werden.
  • die Existenz des Unternehmens / Vereins jederzeit mittels eines amtlichen Dokuments (Handelsregisterauszug) nachgewiesen werden kann.

Vorgehen bei einen Handelsregistereintrag:
Wenden Sie sich für die Gründung an Ihr kantonales Handelsregister. Auf den verschiedenen Webseiten sollten Sie alle notwendigen Informationen zur Gründung finden. Die Gründung einer Einzelfirma ist keine Hexerei und kann problemlos und kostengünstig ohne Berater durchgeführt werden.

Unterstützung bei der Firmengründung
Jedes Jahr vertrauen mehr als 3’000 Startup Gründer/innen ihre Firmengründung dem IFJ – Institut für Jungunternehmen an. Mit dem genial einfachen online Gründungsservice begleiten sie Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess. Die Gründung Ihrer neuen Firma unterstützen IFJ Startup-Experten und Juristen, beraten Sie zielführend und stehen Ihnen mit Rat und Tat beim selbständig werden zur Seite. Hier finden Sie mehr Informationen zum kostenlosen Online Gründungsservice des IFJ.

Pflicht zur Buchführung

Es besteht eine grundsätzliche Pflicht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Rechenschaft abzulegen (Art 957 OR). Unterschieden wird dabei zwischen Pflicht zur „Buchführung und Rechnungslegung“ und „Buch führen über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage“ – wobei selbst für Experten diese Unterscheidung nicht immer eindeutig scheint.

Wir empfehlen allen Onlineshops eine freiwillige und ordentliche Buchführung und Rechnungslegung. Warum? Der Onlinehandel ist in 95 % der Fälle ein Geschäft mit vielen, vielen einzelnen Kleintransaktionen, welche es effizient zu verarbeiten und überwachen gilt. Nur eine gut geführte und verständliche Buchhaltung hilft Ihnen Entscheide zu treffen und vorwärts zu kommen. Buchführung ist u.E. keine formale Pflicht, sondern Teil der Kunst Onlinehandel. Mangelhafte Buchführung oder fehlendes Verständnis für Zahlen ist gar nicht so selten Grund für das Scheitern von vielversprechenden Onlineshop-Ideen.

Mehrwertsteuer

Grundsätzlich sind alle Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unabhängig von ihrer Rechtsform mehrwertsteuerpflichtig. Wenn jedoch der Umsatz aus steuerbaren Leistungen innerhalb eines Jahres weniger als CHF 100‘000 beträgt, ist das Unternehmen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
Infos zur Mehrwertsteuer

Falls Sie die Absicht haben Ware ins Ausland zu versenden, haben Sie sich an die Mehrwertsteuergesetze im Zielland zu halten. Gerade der Warenversand in die EU oder aber auch nach Amerika ist mit einiger Komplexität in Sachen MWST oder Sales Tax (USA) verbunden und will gut geprüft sein. MWST- und Zollfreigrenzen werden laufend korrigiert, früher einmal existente Vorteile für Kleinstunternehmen verschwinden laufend.

Registration Domain

Der direkteste Weg zu einer Domain: www.swizzonic.ch. Registrieren Sie sich dort direkt und einfach Ihre Website-Adresse(n). Sollten Sie grosse Pläne haben, empfiehlt es sich eine Domain zu wählen und zu reservieren, welche auch international verfügbar ist.

Die beste Onlineshop Software / ERP / Buchhaltung…

… gibt es nicht. Jede angebotene Software ist aufgrund der Ankündigung der Anbieter die Beste oder die Beliebteste. Nehmen Sie sich Zeit für die Evaluation der entsprechenden Produkte. Diese unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – nicht nur im Preis.

Folgende Seiten können Ihnen helfen eine Vorselektion zu treffen (Achtung: Auch diese „Beratungsseiten“ wollen etwas verkaufen und deren Erwähnung ist kein Qualitätssiegel, sondern dient zur ersten Übersicht):

Shop Software

ERP

Haben Sie ein paar Produkte ins Auge gefasst, tun Sie am besten Folgendes: Suchen Sie sich einen Onlineshop Betreiber (oder lassen Sie sich vom Software-Anbieter eine Referenz geben), welcher genau Ihr Produkt einsetzt und welcher Ihrer Idee vom Design, Prozessen etc. entspricht. Rufen Sie den Onlineshop Betreiber an oder noch besser, vereinbaren Sie einen Termin mit ihm und lassen Sie sich das Produkt im realen Einsatz zeigen. Sie bekommen so den besten Eindruck, ob das Produkt für Ihren Onlineshop passt. Und glauben Sie uns, fast jeder Onlineshop Betreiber gibt gerne Auskunft, er fühlt sich ja auch ein wenig geschmeichelt…

Impressumspflicht gemäss UWG Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe „S“

Wir empfehlen auf jeder Seite unter dem Titel Impressum / Kontakt folgende Informationen zugänglich zu machen:

  • Firmenname
  • Adresse (Strasse, keine reine Postfachadresse)
  • PLZ, Ort
  • Telefonnummer
  • Email-Adresse
  • Name der Ansprechperson
  • wenn vorhanden: Verweis auf Handelsregistereintrag oder UID Nummer

AGB und Datenschutzerklärung

Grundsätzlich gilt: die AGB regeln das rechtliche „doing business“ und sind kein Marketinginstrument – aber eigentlich sind AGB gar nicht notwendig. Ohne AGB gelten einfach die gesetzlichen Vorschriften von OR, UWG, etc. Wir raten jedoch jedem Onlineshop Betreiber AGB zu führen und zum Bestandteil der Transaktion zu machen. Inhaltlich sollten Sie klare, einfache, kurze und verständliche Aussagen zu folgenden Punkten machen (vgl. auch Ehrenkodex Swiss Online Garantie):

  1. Geltungsbereich: Verkäufer – Wer ist Verkäufer der Ware?
    Ist Ihr Unternehmen Verkäufer der Ware oder sind Sie evtl. nur Vermittler und der Verkäufer ist ein Dritter Anbieter?
  2. Vertragsschluss – Wann kommt der Vertrag zustande?
    Kommt ein Vertrag bereits mit der Bestellung des Konsumenten zustande oder soll die Bestellung selbst noch keine vertragliche Verpflichtung darstellen, sondern erst mit Zustellung der Ware erfolgen oder mit einer Bestätigung Ihrerseits?
  3. Rückgaberecht/Widerrufsrecht
    Räumen Sie dem Besteller ein Rückgaberecht ein? Wenn ja, für welche Produkte? Wie und in welcher Frist hat die Rückgabe zu erfolgen, welche Formalitäten sind dabei einzuhalten? Wer trägt die Kosten für die Rücksendung? Gibt es Ausnahmen von der Rückgabe (Lebensmittel, Medikamente, Hygiene, Elektroartikel, separate Beschaffung, personalisierte Artikel etc.)?
  4. Preisangaben und Versandkosten
    Wer trägt die Versandkosten? Wie hoch sind die Versandkosten? Was passiert bei einer Vollretoure mit den Versandkosten? Evtl. Ergänzung für Lieferungen ins Ausland, Einschreiben/Signature Zusatzkosten ab Betrag x, versandkostenfrei ab effektivem Umsatz xy (nach Retouren).
  5. Lieferung – Liefergebiet
    In welche Länder wird geliefert? Wie, mit welche Dienstleistern und bis wohin wird angeliefert (in den Briefkasten, Haustüre oder bei Möbeln/Stückgut an die Bordsteinkante oder bis in die Wohnung)?
  6. Lieferung – Lieferfristen
    Welche Lieferfristen resp. wie sind diese zu verstehen? Was passiert bei Nichteinhaltung der Lieferfristen (in Abhängigkeit von Paragraf 2)?
  7. Zahlungsmodalitäten
    Welche Zahlungsmittel werden angeboten und was sind die Modalitäten der einzelnen Zahlungsmittel (Zahlungsfristen, wann wird eine Kreditkartentransaktion gebucht, Rückzahlung von Vorauszahlung bei Retouren etc.)? Sind Ratenzahlungen möglich?
  8. Zahlungsverzug
    Was passiert, wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt. Wie hoch sind Mahngebühren, was sind die einzelnen Fristen, zu welchem Zeitpunkt wird eine Betreibung eingeleitet? Werden Inkassounternehmen in den Prozess eingebunden, wenn ja welche (Namen)?
  9. Datenschutz im Bestellprozess
    Was passiert mit den Adressdaten im Bestellprozess? Machen Sie eine Bonitätsprüfung und werden Daten an Dritte zur Bearbeitung weitergegeben? Wollen Sie Adressen zu Werbezwecken an nahestehende Firmen im Rahmen des UWG weitergeben?
    Eine separate Datenschutzerklärung ist dennoch notwendig. Trotzdem kann es Sinn machen betr. Bonitätsprüfung und Adressweitergabe an Dritte einen Passus in den AGB einzubauen.
  10. Eigentumsvorbehalt
    Natürlich wollen Sie einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der bestellten und gelieferten Artikel geltend machen und Ihr Eigentum vor Fremdzugriff infolge Verpfändung oder ähnlich verhindern. Hier gilt: Ein Eigentumsvorbehalt macht nur dann Sinn, wenn er in einem öffentlichen Register eingetragen wird. Das macht wahrscheinlich nur bei höher preisigen Artikeln wirklich Sinn.
  11. Gewährleistung/Garantien
    Wie wollen Sie im Mängelfall die Gewähr leisten? Ersatzlieferung, Reparatur oder Kaufpreisminderung? Gewähren Sie dem Kunden Garantien, welche über das Gesetz hinausgehen?

Die Gestaltung von AGB ist kein Kinderspiel und auch nicht ungefährlich, denn unlautere AGB können gerichtlich auch für ungültig erklärt werden. In diesem Bereich scheint es ratsam ein paar Franken in eine Beratung zu investieren und nicht einfach x beliebige AGB zu kopieren.

Wir stellen unseren Mitgliedern kostenlos einen Mini-Standard der AGBs und der Datenschutzerklärung zur Verfügung. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie hier:
Vorteile einer Mitgliedschaft beim HANDELSVERBAND.swiss
Mitglied werden

Zustellung

Die Zustellung entscheidet häufig über „Sieg oder Niederlage“ in der Kundenbeziehung. Ob ein Paket mit der Schweizerischen Post, mit DHL, DPD, Quickpac oder auf anderem Wege zugestellt wird, ist häufig egal – sofern der Kunde das Paket so zugestellt erhält, wie er es sich vorstellt.

Schlecht verpackte Ware, billige Verpackung, unfreundliche Überbringer, überdimensionierte Schachteln mit unanständig viel Füllmaterial (wenn möglich kleine Zeitungsschnipsel, welche sich in der ganzen Wohnung verteilen), irgendwo freistehend deponierte Ware und viele andere „no gos“ bringen den Kunden auf die Palme. Das Schlimme dabei, er verbindet eine ungenügende Zustellleistung direkt mit Ihrem Unternehmen.

Also: Es kommt nicht drauf an, wer es zustellt, sondern wie es zugestellt wird. Und jede Reklamation von Kunden in Sachen Zustellung sollte bei Ihnen dokumentiert und mit den Dienstleistern besprochen werden. Kontinuierlich und andauernd. Nur so steigt die Zustellqualität weiter an.

Track and Trace
Benutzen Sie die seit langem etablierten technischen Möglichkeiten, um mit Ihren Kunden zu kommunizieren. Halten Sie ihn auf dem Laufenden, wenn ein Paket verschickt wird. Wenn möglich senden Sie ihm auch eine Zustellmeldung, denn falls mal irgendwo etwas doch nicht zugestellt oder falsch zugestellt wurde, wird es Ihnen der Kunde umgehend zurückmelden und Sie können reagieren.

Meine Sendungen
Empfehlen Sie ihren Kunden aktiv die Nutzung des Kundenportals «Meine Sendungen» der Schweizer Post. Mit der Nutzung des Kundenportals erhöht sich die Erstzustellquote und Zufriedenheit bei den Kunden signifikant. Kunden können damit ihr Paket «fernsteuern».

Zahlungsmittel

Das am meisten verwendete Zahlungsmittel in der Schweiz ist… die Rechnung. Kunden würden am liebsten alles über Rechnung kaufen. Danach folgen Kreditkarte, PayPal, Twint, Vorauskasse und Debitkarte.

Für Sie als Onlineshop Betreiber ist es fast Pflicht den Kauf auf Rechnung anzubieten. Sie können hier den ganzen Prozess selbst steuern (wir raten dringend zu einer Bonitätsprüfung) oder suchen Sie sich einen Partner, der Ihnen diesen Prozess als Dienstleistung abnimmt.

Natürlich gehört auch die Kreditkarte ins Angebot eines jeden Händlers, PayPal, Twint, PostFinance Card oder Sofortüberweisung sind weitere schnell wachsende Zahlungsarten.

Je mehr Zahlungsarten Sie anbieten können, desto eher wird der Kunde bei Ihnen glücklich und bestellt. 

Preisbekanntgabe

Was viele Onlineshop-Betreiber nicht wissen oder schlicht ignorieren: Es gibt in der Schweiz eine Preisbekanntgabeverordnung, welche genau definiert, wie man Preise ausloben darf, was eine Aktion ist, wie lange diese gültig sein darf etc. Diese Verordnung wurde in ein aussagekräftiges Merkblatt verpackt und für alle Händler gilt!

Im Weiteren hat das SECO speziell für den Onlinehandel ein Merkblatt kreiert, welches die spezifischen Herausforderungen beschreibt und regelt. Gerade das Thema Versandkosten bietet immer wieder Raum für Fragen. Im Merkblatt «Onlinehandel mit Waren» finden Sie auf fast alle Fragen Antworten.

Wichtige Gesetze

Die Schweizer Gesetzgebung kennt kein eigentliches „Gesamtwerk“ zum Thema Konsumentenrecht. Leider sind die Regeln mittlerweile über viele „Werke“ verteilt. Die wesentlichen Bestandteile sind im OR geregelt, aber auch andere Gesetze weisen Paragrafen aus, welche den Geschäftsverkehr zwischen Anbieter und Käufer regeln. Nachstehend eine nicht abschliessende Linksammlung:

Gütesiegel Swiss Online Garantie

Mit dem Gütesiegel Swiss Online Garantie vermitteln Sie Ihren Kunden Sicherheit und Orientierung beim Online-Shopping und machen Ihre Vertrauens­würdig­keit auf den ersten Blick sicht­bar. Denn das Gütesiegel Swiss Online Garantie steht für den sicheren Einkauf bei seriösen Unternehmen!

Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss mit einem Onlineshop haben nach der Zertifizierung das Recht unser Gütesiegel im Onlineshop und auf Werbemitteln – ohne Zusatzkosten – zu verwenden.

Lassen Sie Ihren Onlineshop bei uns zertifizieren. Mit der Zertifizierung und der Verwendung des Gütesiegels Swiss Online Garantie profitieren Sie von vielen Vorteilen. Alle Informationen zum Gütesiegel Swiss Online Garantie finden Sie hier: www.swiss-online-garantie.ch

Zusätzlich finden Sie auf dem KMU-Portal Informationen zur Erstellung eines Webshops: Regeln für die Erstellung einer Webseite

Onlinehandel im Ausland

Immer wieder werden wir gefragt, wie das mit dem Onlinehandel im Ausland funktioniert. In erster Linie sind für solche Transaktionen die Zoll- und MWST-Voraussetzungen zu erfüllen. Professionelle Dienstleister helfen Ihnen dabei, alle Formvorschriften zu erfüllen. Nachstehendes kurzes Video zeigt Ihnen, was es aus Zoll- und MWST-Perspektive zu beachten gilt: Link zum Video

Daneben müssen Sie sich – insbesondere im Verkauf an Privatpersonen – an die im entsprechenden Zielland geltenden Gesetze halten – eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, für welche wir Ihnen den Kontakt zu professionellen Dienstleistern dringend empfehlen.

Google Atelier Digital Hubs für Schweizer KMU

Auf diesem Hub werden Ihnen hilfreiche Tools, Tipps, Trainings und Events, mit denen Sie die Digitalisierung Ihres Unternehmens vorantreiben und sich mit anderen KMU austauschen können, präsentieren.

Schauen Sie selbst: “Google Atelier Digital – Gemeinsam Chancen nutzen”

 

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