Immer wieder entstehen Diskussionen betreffend der Angabe der Versandkosten und Mindestmengenzuschläge auf der Produktseite im Onlineshop. Diese Angaben wird gesetzlich in der Preisbekanntgabeverordnung geregelt:
«Die Versandkosten sind entweder in den Preis einzuschliessen oder separat bekanntzugeben. Werden die Versandkosten separat bekanntgegeben, sind sie auf derselben Seite wie die Warenangebote aufzuführen und zu beziffern. Möglich ist auch ein blosser Hinweis „Versandkosten“, der auf eine Seite mit den bezifferten Versandkosten führt. Der Link muss jedoch so gestaltet sein, dass die Kosten mit einem Klick sichtbar sind und kein unnötiges Scrollen oder Weiterklicken erforderlich ist.»
Was heisst mit einem Klick sichtbar?
Laut SECO müssen Versandkosten im «Blickfeld» des Kunden oder in Preisnähe aufgeführt werden und somit wäre ein Ausweisen der Versandkosten im Footer «zu weit» entfernt, da meistens gescrollt werden muss, bis dieser für den Kunden ersichtlich wird.
Und auch bei einer Verlinkung auf eine Versandkostenübersicht muss diese so gestaltet werden, dass der Kunde die Versandkosten direkt sieht und kein Scrollen oder Weiterklicken erforderlich ist.
Genügt ein * ?
Zudem hält das SECO fest, dass es ungenügend ist, hinter dem Preis mit einem Sternchen (z.B. CHF 99.-*) auf anfallende Versandkosten zu verweisen, da es nicht klar ist, dass dieses Sternchen sich auf die Versandkosten bezieht.
Mit «kostenlosem Versand» darf nicht geworben werden, wenn dieser erst ab einem bestimmten Warenwert gegeben wird. Dies wird als irreführend erachtet. Und auch in diesem Fall genügt es nicht mit einem Sternchen (z.B. kostenlosem Versand*) auf anfallende Versandkosten zu verweisen.
Mindermengenzuschlag = Versandkosten
Ein Mindermengenzuschlag wird vom SECO gleich gewertet wie die Versandkosten. Das bedeutet, dass auch dieser Zuschlag auf der Produktseite vom Händler bekanntgegeben werden muss.
Einfache Empfehlung
Wir empfehlen, die Versandkosten wie auch den Mindestmengenzuschlag unter dem Preis zu beziffern oder einen Hinweis «Versandkosten» einzufügen und diesen auf die Versandkostenübersicht zu verlinken. Es besteht auch die Möglichkeit einen Hinweis im Header (z.B. Kostenloser Versand ab CHF 150) mit einer Versandkostenübersicht zu verlinken.
Detaillierte Informationen zur Preisbekanntgabe im Onlinehandel finden Sie hier.