Mehr Transparenz im digitalen Raum – aber ohne Handelsnachteile

In einer zunehmend digitalen Welt sind Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zentrale Bezugspunkte für Schweizer Händler. Sie bestimmen massgeblich, wie Kundinnen und Kunden Angebote finden, wie Bewertungen wirken und wie Werbung sichtbar wird. Gleichzeitig wächst der Ruf nach mehr Transparenz, fairen Prozessen und klaren Regeln im digitalen Raum.

Der Bund hat deshalb einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (VE-KomPG) vorgelegt, zu dem der HANDELSVERBAND.swiss kürzlich eine Vernehmlassungsantwort eingereicht hat. Ziel des neuen Gesetzes ist es, verfahrensbezogene Mindeststandards – etwa bei Melde- und Beschwerdeverfahren, Transparenz und Berichtspflichten – festzulegen, um die Durchsetzung des bestehenden Rechts im digitalen Raum zu stärken.

Für den HANDELSVERBAND.swiss ist dabei wichtig: Die Regulierung soll Rechtssicherheit schaffen, ohne dabei zusätzliche Hürden für Händler zu schaffen oder internationale Standards zu unterlaufen. Viele der betroffenen Plattformen unterliegen bereits heute umfassenden Regulierungen, etwa dem EU-Digital Services Act. Der Verband hat sich daher klar dafür ausgesprochen, bestehende internationale Mechanismen dort anzuerkennen, wo sie gleichwertige Ziele und Schutzwirkungen erreichen, um Doppelspurigkeit und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme betrifft Bewertungen und Moderationsprozesse: Für Händler kann eine transparente und verlässliche Behandlung von missbräuchlichen oder rufschädigenden Inhalten einen spürbaren Nutzen bringen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Meldeverfahren praxistauglich ausgestaltet sind und nicht nur formal abgearbeitet werden.

Auch der Sanktionsrahmen war ein zentrales Thema: Der Entwurf sieht Sanktionen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Der HANDELSVERBAND.swiss weist darauf hin, dass ein derart stark sanktionsgetriebenes System zu defensiven Moderationsentscheidungen führen kann – mit dem Risiko, dass Inhalte vorsorglich eingeschränkt werden, obwohl sie rechtlich zulässig sind.

Der Verband begrüsst aber grundsätzlich die Zielsetzung des VE-KomPG, mahnt aber zur Verhältnismässigkeit und internationalen Anschlussfähigkeit: Schweizer Händler müssen im globalen Wettbewerb bestehen können, ohne durch zusätzliche nationale Pflichten oder hohe indirekte Kosten benachteiligt zu werden.

Der VE-KomPG befindet sich noch im Vernehmlassungsverfahren; die Einreichungsfrist endete im Februar 2026. Anschliessend wird der Bundesrat die Rückmeldungen auswerten und den Entwurf gegebenenfalls überarbeiten, bevor er dem Parlament vorgelegt wird. Für die Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss bedeutet dies: Die politische Begleitung dieses Gesetzes bleibt wichtig – und der Verband wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen des Handels im digitalen Umfeld gehört und fair berücksichtigt werden.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier (PDF).

Informationen zum VE-KomPG finden Sie hier.

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