Die Angaben der Versandkosten wird gesetzlich in der Preisbekanntgabeverordnung geregelt.

 

Die Versandkosten sind entweder in den Preis einzuschliessen oder separat bekanntzugeben. Werden die Versandkosten separat bekanntgegeben, sind sie auf derselben Seite wie die Warenangebote aufzuführen und zu beziffern. Möglich ist auch ein blosser Hinweis „Versandkosten“, der auf eine Seite mit den bezifferten Versandkosten führt. Der Link muss jedoch so gestaltet sein, dass die Kosten mit einem Klick sichtbar sind und kein unnötiges Scrollen oder Weiterklicken erforderlich ist.

 

  • Sind die Versandkosten nicht im Preis inbegriffen und werden sie separat bekanntgegeben, dann ist auf diese Kosten hinzuweisen und sie sind zu beziffern.
    Der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken sowie die nicht frei wählbarer Zuschläge jeglicher Art müssen unmittelbar beim Warenangebot (bei Warenübersicht wie auch bei der Einzelansicht) angezeigt werden.

 

  • Sind die Versandkosten im Preis eingeschlossen, dann sind keine weiteren Massnahmen nötig. Empfehlenswert ist ein allgemeiner Hinweis, dass die Versandkosten im Preis enthalten sind bzw. keine zusätzlichen Kosten für den Versand entstehen.

 

Mindermengenzuschlag

Der Mindermengenzuschlag wirkt gleich wie die Versandkosten.

 

Der Mindermengenzuschlag muss deshalb analog den Versandkosten separat auf der Produktseite bekanntgegeben werden:

▪ Bekanntgabe und Bezifferung auf derselben Seite wie die Warenangebote,
▪ oder Hinweis mit Verlinkung auf die Seite mit den bezifferten Kosten.

 

Gerne stellen wir Ihnen die Präsentation unseres Webinares «Preisbekanntgabe richtig gemacht», welches wir im Mai 2021 zusammen mit dem SECO durchgeführt haben, zur Verfügung: Präsentation «Preisbekanntgabe richtig gemacht» 

 

Prazisbeispiele:
Angaben der Versandkosten

 

Angaben der Versandkosten durch eine Verlinkung

 

 

 

 

 

Angaben der Versandkosten im Header mit Verlinkung

 

 

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