Die nationalen Mitglieder der Ecommerce Europe haben sich in einer Charta auf gemeinsame Werte für Onlinehändler geeinigt und bekräftigen dies mit einer European Trustmark. 

Welche Voraussetzungen müssen die nationalen Gütesiegelanbieter bzw. deren Mitglieder für eine Akkreditierung zur European Trustmark erfüllen?
Die teilnehmenden Verbände haben sich darauf geeinigt, keine neuen Regeln oder Formalitäten zu kreieren, sondern sich über eine Charta zu einem seriösen und konsumentenorientierten Verhalten zu verpflichten.
Folgende 10 Gebote müssen von allen angeschlossenen Händlern zu Gunsten der Konsumenten eingehalten werden:

  1. Transparente Information über den Händler (rechtlich einwandfreie Identifikation des Vertragspartners)
  2. Klare, vollständige und zutreffende Produktbeschreibungen
  3. Transparente Preise incl. allfälliger Transport-, Zoll- und MWST-Kosten
  4. Zutreffende Information über Verfügbarkeit und Lieferzeiten der angebotenen Produkte
  5. Ordnungsgemässe Belieferung
  6. Klare und verständliche Retouren- und Rückzahlungsprozesse
  7. Kundenservice reagiert in angemessener Zeit auf Reklamationen und Anfragen
  8. Datenschutz im Rahmen der nationalen Gesetzgebung
  9. Jugendschutz
  10. Angebot sicherer Zahlungsmethoden

Daneben sind alle teilnehmenden Verbände dazu verpflichtet mit einer nationalen Schlichtungsorganisation (ODR/ADR) zusammenzuarbeiten und sich für die Lösungsfindung in Problemsituationen einzusetzen. Die für die Schweiz zuständige Schlichtungsstelle ist die Ombudsstelle E-Commerce, welche wir seit 2013 unterstützen und mit-initiiert haben.

Alle zertifizierten Mitglieder des HANDELSVERBAND.swiss haben das Recht, auch dieses Gütesiegel auf Ihrer Webseite aufzuführen.

 

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