Schweiz und China schliessen die Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens ab

 

Am 20. August 2026, veröffentlichte der Bundesrat folgende Medienmitteilung zur Optimierung des Freihandelseinkommen zwischen der Schweiz und China.

Medienmitteilung, Bern, 20.08.2026:
Bundespräsident Guy Parmelin und der chinesische Handelsminister Wang Wentao haben am 20. August 2026 anlässlich eines Treffens in Bern den Abschluss der Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Volksrepublik China bekannt gegeben.

Die Schweiz hat ihre Verhandlungsziele erreicht: Während im bestehenden FHA fast alle chinesischen Importe in die Schweiz zollfrei erfolgen, war dies nur für rund die Hälfte der Schweizer Exporte nach China der Fall. Mit dem optimierten FHA wird dieses Ungleichgewicht behoben: Neu werden 99,8% der aktuellen Exporte der Schweiz zollfrei auf den chinesischen Markt gelangen können. Das optimierte FHA sichert auch den Zugang von Schweizer Investoren zum chinesischen Markt. Schliesslich werden auch die Bestimmungen zu Umweltfragen und den Arbeitsrechten im optimierten FHA ausgebaut und gestärkt.

Darüber hinaus umfasst die Optimierung des FHA auch die Ursprungsregeln und die Handelserleichterungen, den Dienstleistungshandel, den Digitalen Handel, den Wettbewerb sowie die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit.

Nach Abschluss der rechtlichen Bereinigung werden die Schweiz und China die Unterzeichnung des Abkommens vorbereiten. Diese wird noch im Laufe des Jahres 2026 angestrebt. Anschliessend folgen die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.

Die Verhandlungen über die Optimierung des Freihandelsabkommens (FHA) von 2014 wurden im September 2024 offiziell lanciert und konnten nun nach fünf Verhandlungsrunden abgeschlossen werden.

China ist der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz nach der EU und den USA. Mit der Optimierung des Abkommens verbessert und sichert der Bundesrat den Zugang zum chinesischen Markt und trägt damit zur Diversifizierung der Absatzmärkte für Schweizer Unternehmen bei.

 

Wie geht es weiter?
Nach Abschluss der Arbeiten bereiten die Schweiz und die Volksrepublik China die Unterzeichnung sowie die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren vor. Im nachfolgenden Factsheet wird ein Überblick über die wichtigsten Verhandlungsergebnisse gegeben. Die Abkommenstexte werden zum Zeitpunkt der Unterzeichnung veröffentlicht.

Details im Factsheet

Ein für uns wichtiger Teil des Abkommens ist das Kapitel «Digitaler Handel» welches wir Ihnen als Auszug aus dem Factsheet zur Verfügung stellen.

Auszug «Digitaler Handel»:
Im Rahmen der Optimierung des FHA mit China wurde ein neues Kapitel zum digitalen Handel ausgehandelt. Dieses Kapitel enthält zahlreiche Bestimmungen, die für die digitale Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Es schafft einen modernen regulatorischen Rahmen für digitale Geschäftsaktivitäten.

Das Kapitel deckt die Interessen der Schweiz vollständig ab, stärkt die Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte wirtschaftliche Zusammenarbeit mit China und bewahrt den politischen Handlungsspielraum der Schweiz. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Rechtssicherheit im digitalen Handel zu erhöhen und durch klare und transparente Regeln zu verlässlichen Rahmenbedingungen beizutragen. Dies ist insbesondere für Unternehmen von Bedeutung, welche mit digitalen Geschäftsmodellen tätig sind oder digitale Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen.

Die Schweiz konnte auch aktuelle Herausforderungen des digitalen Handels mit China angehen. So enthält das Kapitel z. B. eine Bestimmung zu Massenpaketsendungen. Diese Bestimmung betont die Zusammenarbeit und den engen Austausch zwischen den Partnern bei allfälligen Verstössen etwa im Bereich der Produktesicherheit. Damit werden Anliegen im Bereich des Konsumentenschutzes aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem stark wachsenden grenzüberschreitenden Onlinehandel zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung des papierlosen Handels. Die entsprechenden Bestimmungen erleichtern die Nutzung elektronischer Dokumente und digitaler Prozesse bei Handelsgeschäften. Dies reduziert den administrativen Aufwand, erhöht die Effizienz und senkt die Transaktionskosten.

Weitere Informationen erhalten Sie von uns, sobald die detaillierten Inhalte des Abkommens veröffentlicht wurden.

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