Ein wiederaufladbares Massagegerät für den Nacken: Bernhard Egger vom HANDELSVERBAND.swiss bei der Inspektion der Temu-Testbestellung. Foto: Boris Müller
Medienbeitrag von Christopher Gilb, Tages-Anzeiger Zürich, welchen wir mit freundlicher Genehmigung publizieren.
In Kürze:
- Temu-Produkte weisen laut HANDELSVERBAND.swiss-Chef Bernhard Egger häufig Mängel bei Sicherheit und Markenrecht auf.
- Die EU büsste Temu wegen Verletzung von Sicherheitsstandards gerade mit 200 Millionen Euro.
- Eine Motion von Ständerat Benedikt Würth fordert eine automatische Kennzeichnung unzulässiger Produkte auf Plattformen.
- Ständerat Fabio Regazzi verlangt zudem eine Gebühr auf Kleinsendungen aus Asien zur Finanzierung häufigerer Kontrollen.
Endlich ist die Lieferung aus China da. Fast zwei Wochen nach der Bestellung hat sie ohne Probleme den Zoll passiert. Nun liegt das Paket vor der Tür. Der «Temu-Beutel» enthält drei Produkte: einen Multifunktionsadapter in EU-Ausführung, der vom Hersteller Lenovo stammen soll (6.95 Franken), ein wiederaufladbares «Tiefengewebe-Massagegerät», das man sich wie ein Äffchen hinten an den Hals klemmen kann (20.37 Franken) sowie ein achtteiliges Badetücherset mit Sternenmuster (27.91 Franken).
Wir gehen damit zu Bernhard Egger, Chef des HANDELSVERBAND.swiss. Er, der Temu oft und so laut kritisiert wie wenige andere in der Schweiz, soll zeigen, was ihn stört. Schliesslich kennt er sich von Berufs wegen aus mit den Vorgaben, die Händler in der Schweiz einhalten müssen.
Egger und sein Verband beschweren sich schon lange: Die asiatischen Onlineanbieter könnten nur deshalb so erfolgreich sein und ihre Produkte so günstig anbieten, weil sie diverse Vorgaben in Bezug auf Produktsicherheit und Markenrechte nicht erfüllten. Das sorge für ungleiche Spiesse zwischen den Schweizer Händlern und der ausländischen Konkurrenz. Die Situation verbessern soll eine Motion des St. Galler Ständerats Benedikt Würth (Mitte), die am Montag im Nationalrat besprochen wird. Würth fordert, dass in der Schweiz nicht zulässige Produkte auf den Plattformen automatisch gekennzeichnet werden sollen. Die Motion wurde bereits vom Ständerat gutgeheissen und dürfte auch im Nationalrat Chancen haben, angenommen zu werden.
Produkte werden unter die Lupe genommen
Bei den Produkten, die Egger prüft, handelt es sich um die drei an einem Stichtag beliebtesten Produkte von Temu in der Schweiz. Die entsprechende Einstellung kann auf dem Webshop abgerufen werden.
Dann geht es los. Egger öffnet die ersten zwei Pakete. Mindestens eine CE-Zertifizierung, diese soll belegen, dass ein Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht, ist auf dem Massagegerät wie auch auf dem Ladegerät aufgedruckt, wie er bei seiner Inspektion bestätigt. «Ob die Zertifizierung auch echt ist, lässt sich schwer sagen.» Dafür stechen ihm gleich ein paar andere Dinge ins Auge, die für einen Schweizer Händler nach seinen Angaben schwierig wären. Bei den Handtüchern beispielsweise, die sich anfühlen, als wären sie Putzlappen, fehlt das Textillabel mit den Angaben zum Material.

Bernhard Egger ist kein Fan der Handtücher aus Asien. Foto: Boris Müller
Eine solche sei in der Schweiz zwar nicht vorgegeben, aber üblich, sagt Egger. Beim Ladegerät ist die Verpackung nur auf Chinesisch beschriftet. Die Bedienungsanleitung ist erst nach einer Recherche in der Onlinebestellung als digitale Anleitung auffindbar. «Einfach zugänglich, wie es bei uns vorgegeben ist, ist das meiner Ansicht nach nicht», sagt Egger. Beim Massagegerät liegt eine kurze Gebrauchsanweisung zwar direkt dem Gerät bei, Sicherheitshinweise fehlen in dieser jedoch komplett. «Nirgends ist angegeben, dass dieses Produkt beispielsweise nicht mit Wasser in Kontakt kommen sollte, das geht nicht», sagt Egger.
Solche Vorgaben einzuhalten, würde Schweizer Händler Geld kosten. Geld, das sich die chinesischen Anbieter auf Temu einfach sparten. Auch hat Egger Zweifel an der Echtheit des Ladegeräts. Ob dieses also wirklich vom bekannteren Hersteller Lenovo stammt. Auch in der Gebrauchsanweisung wird der Name Lenovo nie erwähnt. Auf der Verpackung und am Gerät selbst werden jeweils zwei unterschiedliche Produktionsfirmen genannt, und beide lassen sich nicht mit Lenovo in Verbindung bringen.
Keine Zweifel an den Markenschutzrechtsverletzungen, so Egger, bestünden bei den vielen Produkten mit Schweizer Kreuz auf Temu. Schweizer Händler würden kritisiert werden, weil sie ein solches auf ihre Produkte aufgedruckt hätten, jedoch nur einen Teil davon in der Schweiz produzieren würden. Auf Temu hingegen hätten die Produkte mit Schweizer Kreuz gar keinen Schweiz-Bezug, und trotzdem seien sie kein Thema.

Produkte mit Schweizer Kreuz und Schweizer Flagge werden immer wieder auf Temu verkauft.
Foto: Screenshot Temu
Weitere Motion fordert bessere Päckchenkontrolle
Temu selbst stellt sich generell gegen Regulierungen. Im deutschsprachigen Raum tätige Kommunikationsleute lobbyieren im Auftrag des Unternehmens, um zu beteuern, dass Temu sich längst stärker um die Qualitätssicherung kümmere.
Das ist auch nötig, denn der Druck wächst: Ende letzter Woche wurde bekannt, dass Temu in der EU 200 Millionen Euro Busse zahlen muss – genau wegen der Verletzung von Sicherheitsstandards. Auf die Anfrage, ob die drei getesteten Produkte aus Sicht des Unternehmens den Schweizer Vorgaben zu Sicherheit und Markenrecht entsprechen, hat Temu nicht reagiert. In diesem Kontext stellt sich Temu meist auf die Position, dass es sich bei Temu selbst nur um eine Art Marktplatz handle, die Verantwortung für die Produkte aber die einzelnen Produzenten tragen würden.
Der Bundesrat hat die Motion von Benedikt Würth vor der Debatte zur Ablehnung empfohlen. Die Begründung: Es sei heute schon illegal, auf den Plattformen etwas zu verkaufen, was in der Schweiz nicht zugelassen sei. Doch Würth und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter gehen davon aus, dass diese gesetzlichen Standards Temu, Shein und Co. nicht interessieren und das Problem deshalb besser sichtbar gemacht werden müsste.
Auch eine zweite Motion zu Temu soll bereits am Montag thematisiert werden. Sie setzt bei einer besseren Kontrolle der Kleinsendungen aus China an. Diese Motion des Tessiner Ständerats Fabio Regazzi (Mitte) fordert eine spezielle Gebühr von einigen Franken auf Kleinsendungen aus Asien. Analog zu jener, die derzeit in der EU eingeführt wird. Dort beträgt sie 3 Euro.
Mit dieser Gebühr sollen verstärkte Zollkontrollen solcher Sendungen finanziert werden. Denn von den jährlich zuletzt rund 26 Millionen Kleinstsendungen aus Asien wird nur ein kleiner Teil kontrolliert und bei Abweichungen zur Schweizer Gesetzgebung aus dem Verkehr gezogen. Es könnte in der Schweiz also bald ungemütlicher für chinesische Onlinehändler werden.

