Datenschutzerklärung

Das höchste und wertvollste Gut eines Onlinehändlers ist die Kundenadresse. Grundlage für den Umgang mit Kundendaten bildet das Bundesgesetz über den Datenschutz.

 

Auffindbarkeit Datenschutzerklärung

Jeder zertifizierte Onlinehändler informiert den Kunden mit einer Datenschutzerklärung (DSE) über die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Personendaten.

Die Datenschutzerklärung sollte klar bezeichnet sein, gut ersichtlich und mindestens von der Hauptseite, idealerweise aber auch von allen Unterseiten des Onlineshops (inkl. Check-out) abrufbar sein.

 

Bonitätsprüfung:

Im Kontakt mit Privatkonsumenten gilt, dass Kunden bei Kauf auf Rechnung im Rahmen der Datenschutzerklärung transparent über eine Bonitätsprüfung informiert werden müssen.

Wenn Sie keine Bonitätsprüfungen durchführen, dürfen Sie diese Ampel ignorieren.

 

Datenschutzerklärung unzureichend:

Der Kunde muss in der Datenschutzerklärung über die Art der Daten, welche erhoben und gespeichert werden, informiert werden, ebenso wie über den Zweck der Datenerhebung (Versand, Identitätsprüfung etc.). Im Normalfall wird – unter anderem – unterschieden zwischen Datenspeicherung beim Besuch einer Webseite, beim Erstellen eines Kundenkontos und beim Einkauf im Onlineshop.

 

Gerne stellen wir Ihnen unseren Mini-Standard der Datenschutzerklärung in Deutsch, Französisch sowie Englisch zur Verfügung. Sie können die Dokumente hier herunterladen:

 

Cookie Banner:

Mit der Inkraftsetzung (01.09.2023) des neuen Datenschutzgesetzes der Schweiz wird der Cookie-Banner von Gesetz vorgeschrieben. Der Cookie-Banner muss in der Schweiz einen Link auf die Datenschutzerklärung beinhalten.

 

Gerne stellen wir Ihnen auch die Präsentation vom Webinar „Brauchen wir jetzt wirklich einen Cookie-Banner“, welches von MLL durchgeführt wurde, zur Verfügung: Präsentation „Brauchen wir jetzt wirklich einen Cookie-Banner“

 

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