In der Schweiz gibt es eine Impressumspflicht. Das UWG Art. 3 Abs. 1 Bst. s Ziff. 1 besagt:

„Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post machen.“

 

Auffindbarkeit des Impressums

Natürlich sollte das Impressum auch auffindbar und entsprechend bezeichnet sein.

  • Klare Bezeichnung:
    Der Link zum Impressum muss klar bezeichnet werden und als solches erkennbar sein, z.B. mit «Impressum», «Kontakt», «Über uns», «Wer sind wir».
  • Abrufbar von allen Seiten:
    Das Impressum sollte mindestens von der Hauptseite, idealerweise aber auch von allen Unterseiten des Onlineshops (inkl. Check-out) abrufbar sein.

 

Pflichtangaben des Impressums:

Die Pflichtangaben müssen immer am Anfang des Impressums stehen.

  • Firmenname wie im Handelsregister (Schweiz oder EU):
    Die Firmenbezeichnung im Impressum hat dem HR-Eintrag zu entsprechen. Einzelfirmen bzw. natürliche Personen haben Vorname und Name im Impressum anzugeben.
  • Postadresse / Sitz des Unternehmens:
    Es muss eine Postadresse mit Strassenbezeichnung vorhanden sein, Postfachadressen genügen nicht.
    Es ist jedoch möglich beides zu kombinieren resp. eine Sitzadresse und eine Korrespondenzadresse anzugeben.
  • E-Mail-Adresse:
    Der Kunde muss die Möglichkeit haben, per Mail mit Ihnen in Kontakt zu treten. Reine Chat-Funktionen etc. reichen nicht aus.
    Die E-Mail-Adresse muss im Impressum aufgeführt werden!
  • Schweizer Telefonnummer:
    Der Kunde muss sich telefonisch an Ihr Unternehmen wenden können. Gemäss unserem Ehrenkodex (Punkt 2.1) muss eine Schweizer Telefonnummer zur Verfügung gestellt werden (diese kann auch zu Ihren Kosten ins Ausland weitergeleitet werden).
    Die Telefonnummer muss im Impressum aufgeführt werden.

 

Musterbeispiel Impressum:

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