Bestellschritte:

In der Schweiz ist per Gesetz (UWG Artikel 3 Absatz 1 Bst s Ziff 2) vorgegeben, dass der Kunde informiert wird (graphisch), in welchem Bestellschritt er sich befindet. Ab dem ersten Check-out-Schritt muss ersichtlich sein, wie viele Schritte bis zur definitiven Bestellung noch folgen. Als erster Check-out-Schritt gilt die Seite nach dem Klick auf „Zur Kasse“.

Für den Besteller muss jederzeit klar sein, wann er eine Bestellung bzw. ein Vertragsangebot auslöst. Es besteht im Gegensatz zur EU keine Pflicht einer eineindeutigen Bezeichnung des Buttons im Sinne von «verbindlich kaufen» etc.

 

Beispiele von grafischen Darstellungen:

 

Vertragsabschluss:

In den AGB muss der Vertragsabschluss klar geregelt sein. Die AGB beschreiben einfach und transparent, zu welchem Zeitpunkt ein Vertrag zustande kommt und damit Rechte und Pflichten für Anbieter wie Kunde entstehen.

Auch für den Händler ist der klar formulierte und vereinbarte Ablauf eines Vertragsschlusses ein Vorteil, vor allem wenn es Konflikte (Lieferverzug, etc.) zu klären gilt.

 

Gerne stellen wir Ihnen unseren Mini-Standard der AGB in Deutsch und Französisch zur Verfügung. Der Punkt 2 regelt den Vertragsabschluss. Sie können diesen Absatz für Ihre AGB gerne übernehmen und anpassen.
Hier können Sie die AGB herunterladen:

 

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